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Glossar

Beckham-Gesetz (Spanien)

Das spanische Beckham-Gesetz erlaubt es qualifizierten Zuzüglern, für mehrere Jahre als Nichtansässige besteuert zu werden: Die meisten ausländischen Einkünfte bleiben außen vor, spanische Einkünfte werden pauschal statt progressiv besteuert.

Das Beckham-Gesetz ist eine spanische Sonderregelung für Menschen, die zum Arbeiten nach Spanien ziehen. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und dich dafür entscheidest, wirst du im Zuzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren steuerlich wie ein Nichtansässiger behandelt, obwohl du tatsächlich in Spanien lebst. In der Praxis heißt das: Dein spanisches Arbeitseinkommen wird pauschal mit 24 Prozent bis 600.000 Euro besteuert (und mit 47 Prozent darüber), und der Großteil deiner ausländischen Einkünfte fällt komplett aus dem spanischen Zugriff heraus.

Beim Umzug ist das deshalb wichtig, weil der Standardweg die gewöhnliche Steueransässigkeit ist, bei der Spanien dein Welteinkommen progressiv besteuert. Für jemanden, der mit gutem Gehalt oder Einkünften aus dem Ausland kommt, macht die Regelung den Unterschied zwischen diesem Pauschalsatz und einem deutlich höheren Grenzsteuersatz aus. Das ist einer der Gründe, warum man Spaniens Angebot mit Modellen anderswo vergleicht, etwa mit dem portugiesischen NHR-Regime (Portugal).

Wer aus Deutschland zieht, sollte die deutsche Seite des Umzugs nicht übersehen. Für die Beckham-Regelung zu optieren beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht automatisch: Nach § 8 AO bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange du hier einen Wohnsitz hast, also eine Wohnung, die du innehast und tatsächlich nutzen kannst, oder nach § 9 AO deinen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein genügt dafür nicht; entscheidend ist, dass du die Wohnung wirklich aufgibst. Beanspruchen beide Länder dich, entscheidet am Ende das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.

Auf spanischer Seite übersehen die meisten Eignung und Timing. Die Option übst du mit dem Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach Beginn deiner Sozialversicherungspflicht in Spanien aus, du darfst in den fünf Jahren vor dem Zuzug üblicherweise nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein, und die Regelung ist an bestimmte begünstigte Gründe geknüpft: ein Arbeitsvertrag, bestimmte Geschäftsführerrollen oder in manchen Fällen Remote-Arbeit und der Startup-Weg in Verbindung mit dem Visum für digitale Nomaden. Verpasst du die Frist für das Modelo 149 oder erfüllst eine Bedingung nicht, fällst du auf die Standardregeln zurück.

Beachte: In der Regelung zu sein, ändert die Sicht Spaniens auf dich für Abkommens- und Meldezwecke, und das kann mit deinem Status der Steueransässigkeit im alten Land zusammenspielen (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen). Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Steuerrecht ändert sich, und die Details hängen vom Einzelfall ab. Kläre die aktuellen Regeln daher mit der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) oder einer fachkundigen Person, bevor du handelst. Ein schneller erster Schritt: Mit dem Steueransässigkeits-Checker kannst du abbilden, wo du tatsächlich als ansässig giltst.

Wo dir das begegnet

  • Beim Verhandeln eines spanischen Jobangebots, wenn HR oder eine Relocation-Beratung die Regelung als Teil des Pakets erwähnt.
  • Bei deiner ersten spanischen Steuererklärung, wenn du innerhalb des Antragsfensters entscheidest, ob du die Sonderregelung wählst.
  • Beim Vergleich von Zielländern, wo das Beckham-Gesetz neben dem portugiesischen NHR und diversen Nomadenvisa auftaucht.

In die Praxis umsetzen

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