Glossar
Beckham-Gesetz (Spanien)
Das spanische Beckham-Gesetz erlaubt es qualifizierten Zuzüglern, für mehrere Jahre als Nichtansässige besteuert zu werden: Arbeitslohn wird pauschal statt progressiv besteuert, weltweit und nicht nur der spanische, während ausländische Kapitaleinkünfte meist außen vor bleiben.
Das Beckham-Gesetz ist eine spanische Sonderregelung für Menschen, die zum Arbeiten nach Spanien ziehen. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und dich dafür entscheidest, wirst du im Zuzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren steuerlich wie ein Nichtansässiger behandelt, obwohl du tatsächlich in Spanien lebst. In der Praxis heißt das: Dein Arbeitseinkommen wird pauschal mit 24 Prozent bis 600.000 Euro besteuert (und mit 47 Prozent darüber), während ausländische Kapitaleinkünfte meist gar nicht erst unter den spanischen Zugriff fallen.
Genau hier sitzt der teuerste Irrtum. Wer in der Regelung ist, wird nach den Regeln für Nichtansässige besteuert und damit im Grundsatz nur auf Einkünfte aus spanischen Quellen. Für Arbeitslohn hebelt Artikel 93 des spanischen Einkommensteuergesetzes diese Logik jedoch aus: Sämtliche Arbeitseinkünfte, die du während der Anwendung der Regelung beziehst, gelten als in Spanien erzielt. Das Gehalt eines Arbeitgebers im Ausland ist damit nicht steuerfrei, sondern wird zum Satz der Regelung mitbesteuert, ganz gleich, von wo aus du arbeitest oder wer dich bezahlt. Dasselbe gilt für Einkünfte aus einer als unternehmerisch eingestuften Tätigkeit. Wird derselbe Lohn im Ausland ebenfalls besteuert, sieht die Regelung eine Anrechnung wegen internationaler Doppelbesteuerung vor, gedeckelt auf 30 Prozent des Teils der Steuerschuld, der auf diese Einkünfte entfällt. Ausländische Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben dagegen in der Regel außerhalb des spanischen Zugriffs. Der Vorteil liegt also bei den Kapitaleinkünften, nicht beim Auslandsgehalt.
Beim Umzug ist das deshalb wichtig, weil der Standardweg die gewöhnliche Steueransässigkeit ist, bei der Spanien dein Welteinkommen progressiv besteuert. Für jemanden, der mit gutem Gehalt oder Einkünften aus dem Ausland kommt, macht die Regelung den Unterschied zwischen diesem Pauschalsatz und einem deutlich höheren Grenzsteuersatz aus. Das ist einer der Gründe, warum man Spaniens Angebot mit Modellen anderswo vergleicht, etwa mit dem portugiesischen NHR-Regime (Portugal).
Wer aus Deutschland zieht, sollte die deutsche Seite des Umzugs nicht übersehen. Für die Beckham-Regelung zu optieren beendet deine deutsche Steuerpflicht nicht automatisch: Nach § 8 AO bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, solange du hier einen Wohnsitz hast, und das Gesetz fragt dabei nach einer Prognose: Du hast eine Wohnung unter Umständen inne, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Dasselbe gilt nach § 9 AO für deinen gewöhnlichen Aufenthalt. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein genügt dafür nicht; entscheidend ist, dass du die Wohnung wirklich aufgibst. Beanspruchen beide Länder dich, entscheidet am Ende das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.
Auf spanischer Seite übersehen die meisten Eignung und Timing. Die Option übst du mit dem Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach Beginn deiner Sozialversicherungspflicht in Spanien aus, du darfst in den fünf Jahren vor dem Zuzug üblicherweise nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein, und die Regelung ist an bestimmte begünstigte Gründe geknüpft: ein Arbeitsvertrag, bestimmte Geschäftsführerrollen oder in manchen Fällen Remote-Arbeit und der Startup-Weg in Verbindung mit dem Visum für digitale Nomaden. Verpasst du die Frist für das Modelo 149 oder erfüllst eine Bedingung nicht, fällst du auf die Standardregeln zurück.
Beachte: In der Regelung zu sein, ändert die Sicht Spaniens auf dich für Abkommens- und Meldezwecke, und das kann mit deinem Status der Steueransässigkeit im alten Land zusammenspielen (Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen). Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Steuerrecht ändert sich, und die Details hängen vom Einzelfall ab. Kläre die aktuellen Regeln daher mit der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) oder einer fachkundigen Person, bevor du handelst. Ein schneller erster Schritt: Mit dem Steueransässigkeits-Checker kannst du abbilden, wo du tatsächlich als ansässig giltst.
Wo dir das begegnet
- Beim Verhandeln eines spanischen Jobangebots, wenn HR oder eine Relocation-Beratung die Regelung als Teil des Pakets erwähnt.
- Bei deiner ersten spanischen Steuererklärung, wenn du innerhalb des Antragsfensters entscheidest, ob du die Sonderregelung wählst.
- Beim Vergleich von Zielländern, wo das Beckham-Gesetz neben dem portugiesischen NHR und diversen Nomadenvisa auftaucht.
Verwandte Begriffe
In die Praxis umsetzen
Zuletzt geprüft:
Quellen
- Agencia Tributaria: Contenido del régimen especial, 24 Prozent bis 600.000 Euro und 47 Prozent darüber, sämtliche Arbeitseinkünfte während der Regelung gelten als in Spanien erzielt, Anrechnung wegen internationaler Doppelbesteuerung begrenzt auf 30 Prozent (Manual práctico IRPF)
- Agencia Tributaria: Plazo para el ejercicio de la opción, Modelo 149 innerhalb von sechs Monaten ab dem Tätigkeitsbeginn laut Alta en la Seguridad Social
- Agencia Tributaria, Manual de tributación de no residentes: régimen especial de impatriados nach Artikel 93 LIRPF, Besteuerung ausschließlich der Einkünfte aus spanischen Quellen, Geltung im Jahr des Wechsels der Ansässigkeit und in den fünf folgenden Steuerzeiträumen, keine spanische Ansässigkeit in den fünf Jahren davor
- Abgabenordnung § 8: Wohnsitz, Wohnung unter Umständen innehaben, die auf Beibehalten und Benutzen schließen lassen (Gesetze im Internet)
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