Glossar
Einreise-/Ausreisesystem (EES)
Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist das digitale Grenzregister der EU für Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen. Statt Stempeln speichert es Passdaten, Gesichtsbild, bei visumfreier Einreise Fingerabdrücke und jede Ein- und Ausreise. Seit 10. April 2026 ist es in 29 Ländern voll in Betrieb.
Früher suchte der Grenzbeamte in deinem Pass nach einer freien Seite für den Stempel. Heute macht er ein Foto von deinem Gesicht und nimmt, wenn du ohne Visum einreist, deine Fingerabdrücke. Der Grund ist das Einreise-/Ausreisesystem, kurz EES (vom englischen Entry/Exit System). Das ist eine Datenbank der EU. Sie hält fest, wann jemand aus einem Drittstaat (also einem Nicht-EU-Land) für einen Kurzaufenthalt eine Außengrenze der teilnehmenden Länder überquert. Der Nachweis deiner Reise steht damit nicht mehr im Pass, sondern im System.
Mit deutschem Pass wirst du nicht erfasst, denn für EU-Bürger gilt das EES nicht. An der Grenze ändert sich für dich selbst also nichts. Es betrifft aber jeden, der dich aus einem Nicht-EU-Land besucht. Und es betrifft deine Partnerin oder deinen Partner aus einem Drittstaat, solange sie oder er ohne Aufenthaltstitel mit dir reist. Hat sie oder er einen, fällt die Erfassung weg.
Seit wann es gilt
Gestartet ist das EES am 12. Oktober 2025, und zwar schrittweise über sechs Monate. In dieser Zeit wurden an manchen Übergängen schon biometrische Daten erhoben und an anderen noch nicht. Die Phase endete am 9. April 2026. Seit dem 10. April 2026 läuft das System an allen Außengrenzübergängen der 29 teilnehmenden Länder im Vollbetrieb. Das sind die Staaten des Schengen-Raums, zu denen inzwischen auch Bulgarien und Rumänien gehören. Zypern und Irland sind zwar EU-Mitglieder, nutzen das EES aber nicht und stempeln weiter von Hand.
Was gespeichert wird
Pro Person speichert das EES den Namen und die Daten des Reisedokuments, ein Gesichtsbild und, wenn du kein Visum brauchst, vier Fingerabdrücke. Dazu kommen Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise. Auch eine verweigerte Einreise wird festgehalten. Bei Kindern unter 12 werden derzeit keine Fingerabdrücke genommen. Brauchst du ein Visum, speichert das EES nur dein Gesichtsbild, weil deine Fingerabdrücke schon für das Visum erfasst wurden.
Die Datensätze zu Ein- und Ausreise bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert. Wird nie eine Ausreise erfasst, bleibt deine Akte fünf Jahre, gerechnet ab dem Tag, an dem dein erlaubter Aufenthalt endete.
Das EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt kommen, egal ob sie ein Visum brauchen oder nicht. Nicht erfasst wird unter anderem, wer einen Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt hat. Es kommt also sehr darauf an, welche Papiere du in der Hand hast.
Was sich an der 90/180-Zählung ändert
Die 90/180-Tage-Regel erlaubt dir bis zu 90 Tage innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen. Gezählt wird nicht pro Land, sondern einmal für alle Länder im System zusammen. Zu Stempelzeiten hing diese Rechnung daran, ob ein Beamter verschmierte Tinte entziffern konnte. Jetzt rechnet das System mit den erfassten Daten. Laut EU erkennt es, wer überzieht, und hält das fest.
Überziehen fällt jetzt auf
Die Hoffnung, dass es keiner merkt, kannst du streichen. Bleibst du länger als erlaubt, erkennt das System die Überschreitung und speichert sie in deiner Akte. Die Folge kann eine Rückkehrentscheidung sein, dazu ein Einreiseverbot, das grundsätzlich höchstens fünf Jahre dauert. Auch ein Visa Run über eine Binnengrenze setzt nichts zurück: Für alle 29 Länder läuft dieselbe Uhr, und jeder Ein- und Ausreisetag ist jetzt exakt erfasst. Zähl deine Tage deshalb selbst mit dem Schengen-Rechner mit, damit deine Zahlen zu denen an der Grenze passen.
Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Die Grenzregeln hängen von deiner Staatsangehörigkeit und deiner Situation ab und können sich ändern. Prüfe die Details deshalb vor der Reise auf der offiziellen EES-Seite der EU oder bei der zuständigen Behörde.
Wo dir das begegnet
- Bei der Ankunft an einem Flughafen oder einer Landgrenze in Europa mit einem Nicht-EU-Pass. Deine Daten werden am Schalter erfasst oder, wo es eines gibt, an einem Selbstbedienungsterminal.
- Wenn du eine lange Reise in Etappen planst und die erfassten Daten bestimmen, wie viele deiner 90 Tage noch übrig sind.
- Wenn du nach einem verpassten Flug oder einem verlängerten Aufenthalt zu spät ausreist und das System die zusätzlichen Tage automatisch markiert.
Verwandte Begriffe
In die Praxis umsetzen
Zuletzt geprüft:
Quellen
- Europäische Union, offizielle EES-Website: was das EES ist und die 29 Länder, die es nutzen
- Europäische Union, offizielle EES-Website: FAQ (schrittweiser Start ab Oktober 2025, voll in Betrieb ab 10. April 2026, Biometrie, Überschreitungen)
- Europäische Union, offizielle EES-Website: gespeicherte Daten und Speicherdauer
- Europäische Union, offizielle EES-Website: für wen das EES nicht gilt
- Europäische Kommission (Migration und Inneres): Einreise-/Ausreisesystem, Start 12. Oktober 2025, voll in Betrieb 10. April 2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2017/2226 über ein Einreise-/Ausreisesystem
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/1534 über die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems
Voymo bietet allgemeine Informationen, die dir bei der Organisation deines Umzugs helfen. Es ist keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung, prüfe vor jeder Entscheidung immer eine offizielle Quelle oder eine qualifizierte Fachperson.