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Glossar

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) und die britische GHIC geben dir bei vorübergehenden Aufenthalten Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung in der EU – zu denselben Konditionen wie Einheimische, also oft kostenlos oder gegen einen geringen Eigenanteil.

Die EHIC ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie wird allen ausgestellt, die in der EU über ein gesetzliches Gesundheitssystem versichert sind – in vielen Fällen auch im übrigen EWR und in der Schweiz. In Deutschland findest du sie übrigens auf der Rückseite deiner gesetzlichen Versichertenkarte. Die GHIC ist das britische Pendant, das nach dem Brexit eingeführt wurde. Mit beiden Karten kannst du in einem anderen teilnehmenden Land die öffentliche Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen nutzen wie ein Einheimischer – du zahlst also so viel, wie ein dort Versicherter zahlen würde. Mal ist das gar nichts, mal ein kleiner Eigenanteil.

Relevant wird das in dem Moment, in dem du nicht nur für den Urlaub über die Grenze gehst. Wirst du während eines vorübergehenden Aufenthalts krank oder hast einen Unfall, deckt die Karte die medizinisch notwendige Behandlung im öffentlichen System ab – einschließlich der Versorgung chronischer Erkrankungen und routinemäßiger Leistungen rund um eine Schwangerschaft, die sich während deines Aufenthalts ergeben. Maßgeblich ist, wo du versichert bist, nicht wessen Staatsbürger du bist. Welche Karte du hast, hängt also davon ab, welches nationale System dich gerade absichert.

Hier ist der Haken, den die meisten übersehen: Eine Karte ist keine Reiseversicherung und kein Ersatz für eine Krankenversicherung für Nomaden. Sie gilt nur in öffentlichen Einrichtungen. Privatkliniken bezahlt sie nicht, nach Hause holt sie dich auch nicht zurück, und sie greift nicht mehr, sobald du tatsächlich umziehst und nicht länger im ausstellenden Land versichert bist. Reisen, die du gezielt für eine Behandlung unternimmst, sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Und jetzt der deutsche Stolperstein, den viele falsch verstehen: Es ist nicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, die deine EHIC beendet. Entscheidend ist, ob deine gesetzliche Krankenversicherung weiterläuft. Die EHIC sitzt auf der Rückseite deiner Versichertenkarte und gilt nur, solange du in der GKV pflicht- oder freiwillig versichert bist. Kündigt dein deutscher Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis und endet damit deine Versicherungspflicht, weil du im Ausland arbeitest, fällt auch der EHIC-Schutz weg – dann stellt dir die Krankenkasse deines neuen Wohnlands die Karte aus. Die übliche Ausnahme sind Rentner oder entsandte Beschäftigte, die weiter zulasten Deutschlands versichert bleiben: Sie holen sich von ihrer Kasse das Formular S1, lassen es bei der Krankenkasse vor Ort eintragen und behalten eine von Deutschland ausgestellte EHIC. Bei längeren Aufenthalten oder Arbeit im Ausland richtet sich deine Situation eher nach den Regeln zur A1-Bescheinigung, und für alle Lücken willst du in der Regel trotzdem eine eigene Reisekrankenversicherung. Wenn du deine Optionen abwägst, hilft dir der Versicherungs-Finder beim Vergleichen.

Welche Länder die Karte genau anerkennen, was als „medizinisch notwendig“ gilt und welche Eigenanteile anfallen, ist von Land zu Land verschieden – prüf das also, bevor du dich darauf verlässt. Das hier sind allgemeine Informationen, keine Beratung – kläre die Details vor deiner Reise oder deinem Umzug mit dem offiziellen Aussteller (in Deutschland deine gesetzliche Krankenkasse) oder einer Fachperson ab.

Wo dir das begegnet

  • Du beantragst oder verlängerst deine kostenlose Karte vor einer Reise über deine gesetzliche Krankenkasse.
  • Du zeigst die Karte im Krankenhaus oder in der Apotheke im Ausland vor, um zu den Sätzen des öffentlichen Systems abgerechnet zu werden statt zum vollen Preis.
  • Beim Arzt merkst du, dass die Karte weder eine Privatklinik noch deinen Rückflug abdeckt – und greifst stattdessen auf deine Reiseversicherung zurück.

In die Praxis umsetzen

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