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Glossar

Anmeldung (Wohnsitzanmeldung)

Die Anmeldung ist die Pflicht, deine Wohnung in Deutschland innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Du bekommst dafür die Meldebescheinigung, den Adressnachweis, auf dem Steuer-ID, Aufenthaltstitel und viel Alltagsbürokratie aufbauen.

Anmeldung heißt im Behördendeutsch genau eines: Du sagst der örtlichen Meldebehörde, wo du wohnst. Je nach Stadt heißt diese Behörde Bürgeramt, Bürgerbüro oder noch ganz klassisch Einwohnermeldeamt. Fast jeder, der in Deutschland in eine Wohnung zieht, muss das tun, Deutsche genauso wie Zugezogene. Das Bundesmeldegesetz gibt dir dafür zwei Wochen ab dem Einzug.

Für dich als Deutsche oder Deutschen ist das Routine. Interessant wird es in zwei Fällen. Zieht deine Partnerin oder dein Partner aus dem Ausland nach Deutschland, ist die Anmeldung die erste Tür zu allem anderen. Und gehst du selbst ins Ausland, steht die Abmeldung an.

So läuft es

Du buchst einen Termin bei der Meldebehörde deiner Stadt oder meldest dich online an, wenn deine Stadt das anbietet. Drei Dinge brauchst du: einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung. Das ist ein kurzes Schreiben deines Vermieters (oder von wem auch immer du die Wohnung bekommst). Darin stehen sein Name und seine Anschrift, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen aller, die einziehen. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, sie dir innerhalb derselben zwei Wochen auszustellen. Frag also bei der Vertragsunterschrift danach und nicht an Tag dreizehn.

Nach der Anmeldung bekommst du eine Meldebescheinigung (Berlin nennt sie Meldebestätigung). Darauf stehen dein Name, dein Geburtsdatum und deine aktuelle Anschrift. In Berlin kostet die Anmeldung selbst nichts. Deutsche, EU- und EWR-Staatsangehörige ab 18 Jahren mit aktivierter Onlineausweisfunktion können dort alles online erledigen.

Für kurze Aufenthalte gibt es eine Ausnahme. Wer sonst im Ausland wohnt und in Deutschland nirgends gemeldet ist, muss sich nach § 27 desselben Gesetzes erst anmelden, wenn der Aufenthalt drei Monate überschreitet.

Warum alles andere darauf wartet

Die Anmeldung ist der erste Dominostein. Meldest du dich zum ersten Mal an, schickt die Meldebehörde deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Das teilt dir deine dauerhafte Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu und schickt sie per Brief an diese Adresse. Dein Arbeitgeber braucht die Nummer für die Lohnabrechnung.

Auch beim Aufenthaltstitel hängt viel an der Anmeldung. Das Landesamt für Einwanderung in Berlin zum Beispiel verlangt für den Titel zum Studium die Meldebescheinigung (oder Mietvertrag plus Wohnungsgeberbestätigung) als Nachweis des Hauptwohnsitzes. Banken und andere Anbieter wollen oft ebenfalls einen deutschen Adressnachweis sehen, und die Bescheinigung ist dafür der einfachste Weg.

Der eigentliche Engpass ist deshalb meist der Termin und nicht das Formular. In Großstädten sind Termine knapp. Buch also, sobald dein Einzugsdatum steht, und schau immer wieder nach, ob einer frei geworden ist.

Die Abmeldung, wenn du gehst

Gehen ist so wichtig wie Ankommen. Ziehst du aus und beziehst keine neue Wohnung in Deutschland, wie beim Umzug ins Ausland, musst du dich abmelden. Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug fällig und frühestens eine Woche vorher möglich. Wer die Frist für die Anmeldung oder die für die Abmeldung verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 € betragen.

Mit der Abmeldung bekommst du außerdem eine Bestätigung mit Datum. Die hilft, wenn du später einem anderen Land oder dem Finanzamt zeigen musst, wann dein Leben in Deutschland geendet hat. Sie ist aber ein Eintrag im Melderegister und keine steuerliche Entscheidung. Ob du in Deutschland steueransässig bleibst, hängt davon ab, wo du tatsächlich eine Wohnung behältst und deine Zeit verbringst, nicht nur vom Formular. Behältst du die Wohnung in Deutschland, ändert die Abmeldung daran wenig. Der Rechner zum steuerlichen Wohnsitz geht mit dir die Fragen durch, die du dir stellen solltest.

Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Melderegeln und örtliche Abläufe unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und können sich ändern. Kläre die Details deshalb mit deiner Meldebehörde oder einer fachkundigen Person, bevor du handelst.

Wo dir das begegnet

  • Im Bürgeramt in den ersten zwei Wochen, mit Pass oder Ausweis und der Wohnungsgeberbestätigung in der Hand.
  • Wenn nach der Anmeldung der Brief mit der Steuer-ID kommt und dein Arbeitgeber danach fragt.
  • In der Ausländerbehörde oder bei der Bank, die als Adressnachweis die Meldebescheinigung sehen wollen.
  • Auf dem Weg aus Deutschland hinaus, wenn die Abmeldung deine Meldung beendet und dein Wegzugsdatum festhält.

In die Praxis umsetzen

Zuletzt geprüft:

Voymo bietet allgemeine Informationen, die dir bei der Organisation deines Umzugs helfen. Es ist keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung, prüfe vor jeder Entscheidung immer eine offizielle Quelle oder eine qualifizierte Fachperson.

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