Glossar
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Abkommen zwischen zwei Staaten, das regelt, welcher von ihnen dein Einkommen besteuern darf und wie die andere Seite anrechnet oder freistellt, damit dasselbe Geld nicht doppelt voll besteuert wird.
Wenn du über Grenzen hinweg lebst, arbeitest oder Geld verdienst, können zwei Staaten jeweils das Recht beanspruchen, dasselbe Einkommen zu besteuern. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA) ist der Vertrag, den diese beiden Regierungen schließen, um das zu klären. Es legt fest, wer welche Einkunftsart besteuert (Gehalt, Renten, Dividenden, freiberufliche Arbeit) und wie der andere Staat dann zurücktritt, eine Anrechnung gewährt oder das Einkommen freistellt, damit du nicht auf beiden Seiten voll zur Kasse gebeten wirst.
Das wird in dem Moment relevant, in dem du umziehst. Wenn du irgendwo neu ansässig wirst, aber weiterhin Einkommen aus deinem alten Land, eine Immobilie im Ausland oder Remote-Kunden in mehreren Ländern hast, kann ein Abkommen genau das sein, was deine Steuerlast vor der Verdopplung bewahrt. Es greift in der Regel zusammen mit deiner Steueransässigkeit, und wenn beide Staaten dich für ansässig halten, entscheidet die Tie-Breaker-Regel im Abkommen, wer gewinnt. Eine erste Einschätzung deines wahrscheinlichen Status bekommst du mit dem kostenlosen Rechner zum steuerlichen Wohnsitz.
Was die meisten übersehen: Ein Abkommen löscht deine Pflichten nicht automatisch. Oft musst du trotzdem in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben und die Entlastung aktiv beantragen, manchmal mit einer Ansässigkeitsbescheinigung oder einem bestimmten Formular. Gerade in Deutschland gibt es dabei einen verbreiteten Irrtum: Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet deine Steuerpflicht nicht. Entscheidend ist nach § 8 AO der Wohnsitz, also ob du eine Wohnung behältst, die du jederzeit nutzen kannst, oder nach § 9 AO dein gewöhnlicher Aufenthalt. Solange eines davon in Deutschland bleibt, besteht die unbeschränkte Steuerpflicht auf dein Welteinkommen fort, und die Anrechnung der ausländischen Steuer trägst du in der Anlage AUS deiner Erklärung ein. Abkommen decken außerdem selten alles ab: Sozialversicherungsbeiträge, kommunale Steuern und bestimmte Einkunftsarten können außerhalb davon liegen oder über separate Vereinbarungen geregelt sein. Und wenn deine Tätigkeit im Ausland eine Betriebsstätte begründet, kann ein Staat die dort erzielten Unternehmensgewinne besteuern, egal wo du persönlich wohnst.
Die Bedingungen unterscheiden sich von Länderpaar zu Länderpaar erheblich, und zwischen vielen Staaten gibt es gar kein Abkommen. Dann bist du auf die einseitige Entlastung angewiesen, die jede Seite von sich aus gewährt. Das hier sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Kläre die Einzelheiten mit dem Finanzamt beziehungsweise der zuständigen Steuerbehörde oder einer auf grenzüberschreitende Fälle spezialisierten Steuerberatung, bevor du dich auf eine Abkommensposition verlässt.
Wo dir das begegnet
- Bei deiner ersten Steuererklärung nach dem Umzug, wenn du ausländische Einkünfte angeben und die Abkommensentlastung beantragen musst, damit sie nicht doppelt besteuert werden.
- Beim Aufbau von Remote- oder freiberuflicher Arbeit im Ausland und der Frage, ob dein Heimatland weiterhin Anspruch auf diese Einnahmen hat.
- Wenn du bei einem Staat eine Ansässigkeitsbescheinigung anforderst, um sie dem anderen vorzulegen, damit dieser den reduzierten Abkommenssatz auf Dividenden, Zinsen oder Renten anwendet.