Glossar
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem)
ETIAS ist die geplante Online-Reisegenehmigung der EU für Reisende aus Drittstaaten, die ohne Visum für einen Kurzaufenthalt in eines von 30 europäischen Ländern kommen. Sie kostet 20 €, ist kein Visum und läuft noch nicht: Den Starttermin gibt die EU mehrere Monate vorher bekannt.
ETIAS ist eine Vorabprüfung für alle, die ohne Visum nach Europa reisen dürfen. Du füllst vor dem Abflug ein kurzes Onlineformular aus, zahlst eine Gebühr und bekommst ein Ja oder ein Nein, das an deinen Reisepass gekoppelt ist. Das Prinzip kennst du vielleicht vom amerikanischen ESTA oder von der britischen ETA. ETIAS ist das europäische Gegenstück. Ein Visum ist es nicht. Dauerhaft irgendwo leben, arbeiten oder studieren darfst du damit auch nicht.
Mit deutschem Pass brauchst du selbst kein ETIAS. Zum Thema wird es, wenn Besuch kommt. Die Freundin aus Kanada, die Schwiegereltern aus den USA und der Kollege aus Großbritannien brauchen die Genehmigung, sobald das System läuft, und zwar auch für ein paar Tage in Deutschland.
Wer es braucht
Drei Dinge müssen zusammenkommen. Du bist nicht Staatsangehöriger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Dein Land steht auf der Liste der visumbefreiten Staaten. Und du reist für einen Kurzaufenthalt in eines der 30 europäischen Länder, die ETIAS verlangen werden. Die EU zählt 59 visumbefreite Länder und Gebiete. Britische Staatsangehörige gehören dazu, sofern sie nicht unter das Austrittsabkommen fallen.
An der erlaubten Dauer ändert ETIAS nichts: höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, gleitend gezählt, so wie es die 90/180-Tage-Regel erklärt. Zypern steht auf der ETIAS-Liste, zählt seine Tage aber getrennt vom Schengen-Raum.
Kein ETIAS brauchst du, wenn du für die Reise schon ein Visum hast. Dasselbe gilt mit einem Aufenthaltstitel aus einem der ETIAS-Länder (ein zyprischer Titel ist die Ausnahme) und mit einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ein ETIAS-Land oder Irland ausgestellt hat. Staatsangehörige der 30 Länder und Irlands brauchen es ebenfalls nicht, auch mit einem zweiten Pass, solange sie mit dem europäischen reisen. Für Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit heißt das: Reist du mit dem deutschen Pass ein, ist das Thema erledigt.
Gebühr, Gültigkeit und Fristen
Der Antrag kostet auf der offiziellen Seite 20 €. Unter 18 und über 70 zahlst du nichts, berechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern auch nicht. Wirst du abgelehnt, bekommst du die Gebühr nicht zurück.
Eine erteilte Genehmigung gilt drei Jahre oder bis dein Reisepass abläuft, je nachdem, was früher kommt. Neuer Pass, neues ETIAS. Laut EU kommen die meisten Antworten innerhalb von Minuten und spätestens nach 96 Stunden. Will die Behörde weitere Angaben oder lädt sie dich zu einem Gespräch ein, kann es bis zu 30 Tage länger dauern. Stell den Antrag also nicht erst am Abend vor dem Flug.
Wann es startet
Stand 3. Oktober 2026 läuft ETIAS noch nicht, und Anträge nimmt niemand an. Auf der offiziellen ETIAS-Seite der EU steht, dass der genaue Starttermin mehrere Monate vorher bekannt gegeben wird. Der offizielle Zeitplan, den auch die Meldungen der EU aus dem Jahr 2026 wiederholen, nennt das letzte Quartal 2026 als voraussichtlichen Start, also nach dem Einreise-/Ausreisesystem. Danach folgen Übergangs- und Kulanzfristen von mindestens 12 Monaten. Liest du woanders ein festes Datum, glaub es erst, wenn es auf der offiziellen Seite steht.
Zwei Dinge, die oft schiefgehen
Wer nach „ETIAS beantragen“ sucht, landet schnell auf einer inoffiziellen Seite. Die EU warnt: Manche behaupten fälschlich, Anträge anzunehmen, andere verlangen mehr als die 20 €. Direkt beantragen kannst du nach Angaben der EU nur auf ihrer eigenen Website und, sobald ETIAS startet, in der offiziellen App. Vermittlerseiten sammeln deine Daten ein, stellen den Antrag für dich auf der offiziellen Seite und können eigene Gebühren draufschlagen. Wer im Moment Geld für ETIAS nimmt, kassiert für etwas, das es noch gar nicht gibt.
Das Zweite: Mit einem gültigen ETIAS kommst du ins Flugzeug, eine Garantie für die Einreise hast du damit nicht. Darüber entscheidet weiter der Grenzbeamte, und deine Tage werden trotzdem gezählt. Willst du länger bleiben, als der Kurzaufenthalt erlaubt, brauchst du einen Weg für einen Langzeitaufenthalt. Der Visa-Checker ist dafür ein guter Anfang, und der Schengen-Rechner zeigt dir, wie viele Kurzaufenthaltstage dir bleiben.
Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Die Regeln ändern sich und hängen von deiner Staatsangehörigkeit und deiner Situation ab. Prüfe die Details deshalb vor der Reise auf der offiziellen ETIAS-Seite der EU oder bei der zuständigen Behörde.
Wo dir das begegnet
- Beim Flugbuchen nach Europa mit einem visumfreien Pass, sobald die Airlines beim Check-in nach einem gültigen ETIAS schauen.
- Bei der Suche nach dem Antrag. In den Treffern stehen Nachahmerseiten mit Zusatzgebühren oft vor der offiziellen Seite.
- Wenn Besuch aus Kanada, den USA oder Großbritannien zu dir nach Deutschland kommt und fragt, was er vorher erledigen muss.
- Beim neuen Reisepass, für den du ein neues ETIAS brauchst, auch wenn das alte noch gültig gewesen wäre.
Verwandte Begriffe
In die Praxis umsetzen
- Kostenlos
Schengen-Rechner 90/180
Zähle, wie viele deiner 90 Schengen-Tage übrig sind und ab wann du wieder einreisen darfst. Die Berechnung läuft im Browser.
→ - Kostenlos
Visum-Checker für Nomaden
Sieh, welche Nomadenvisa du mit Pass und Einkommen tatsächlich bekommen könntest, mit dem entscheidenden Grund pro Land.
→
Zuletzt geprüft:
Quellen
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: ETIAS ist noch nicht in Betrieb, Antragsgebühr 20 Euro
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: FAQ (wer beantragen muss, Gebührenbefreiungen, Gültigkeit, Bearbeitungszeit, Vermittlerseiten)
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: überarbeiteter Zeitplan für EES und ETIAS (ETIAS voraussichtlich im letzten Quartal 2026)
- Europäische Kommission (Migration und Inneres): Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: Britische Staatsangehörige und ETIAS (16.04.2026, Pflicht ab dem letzten Quartal 2026)
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: Doppelte Staatsangehörigkeit und ETIAS
- Europäische Union, offizielle ETIAS-Website: 5 Dinge, die Reisebüros über ETIAS wissen sollten (06.07.2026, offizielle Website und App, inoffizielle Seiten)
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