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Glossar

Finanzierungsnachweis

Ein Finanzierungsnachweis belegt, dass du genug Geld hast, um dich für einen bestimmten Zeitraum selbst zu versorgen – meist verlangt bei Visumantrag, Aufenthaltstitel oder bei der Einreise ins Ausland.

Wenn du in ein anderes Land ziehst, wollen die Behörden wissen, dass du für dich selbst aufkommen kannst. Genau das belegst du mit einem Finanzierungsnachweis: ein Beleg darüber, dass du genug Geld hast, um deine Lebenshaltungskosten zu decken, ohne dem örtlichen System zur Last zu fallen. Am häufigsten taucht er beim Visumantrag, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels und manchmal direkt an der Grenze auf.

Was als Nachweis zählt, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Meistens sind das aktuelle Kontoauszüge, ein Sparguthaben oder ein Beleg über regelmäßiges Einkommen. Manche Länder akzeptieren einen Arbeitsvertrag oder eine Rente, andere wollen eine bestimmte Summe unangetastet auf deinem Konto sehen. Beim Visum für digitale Nomaden ist die Anforderung in der Regel als monatlicher Einkommensbetrag formuliert und nicht als einmalige Summe – kläre also vor dem Zusammensuchen der Unterlagen, welche Form dein Zielland erwartet. Die Regeln für deine Situation kannst du mit dem kostenlosen Visa-Checker gegenprüfen.

In Deutschland hängt fast jeder Aufenthaltstitel an einem einzigen Satz: § 2 Abs. 3 AufenthG verlangt die „Sicherung des Lebensunterhalts“. Den Klassiker dafür kennt jeder, der schon mal ein nationales Visum beantragt hat – das Sperrkonto. Du zahlst den Jahresbedarf im Voraus auf ein Konto mit Sperrvermerk ein und darfst dann nur einen festen Betrag pro Monat abheben. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Das Geld muss vor der Antragstellung auf dem Konto liegen, sonst gilt der Lebensunterhalt als nicht gesichert. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Regelbedarf und wird regelmäßig angepasst, also prüfe den aktuellen Wert bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Der Haken, den viele übersehen, steckt im Kleingedruckten rund ums Geld. Behörden wollen oft Auszüge der letzten drei bis sechs Monate, auf deinen Namen, manchmal übersetzt und mit einer Apostille beglaubigt. Ein Guthaben, das du erst letzte Woche überwiesen hast, kann wie geliehenes Geld wirken und abgelehnt werden. Gemeinschaftskonten, Krypto-Bestände oder Geld auf einem Firmenkonto zählen unter Umständen gar nicht. Lies den genauen Wortlaut, denn „genug Geld“ ist ein rechtlicher Prüfmaßstab und keine freundliche Empfehlung.

Allgemeine Informationen, keine Beratung – kläre die Einzelheiten mit der offiziellen Stelle oder einer qualifizierten Fachperson ab, da Höhe, Form und anerkannte Unterlagen je nach Land unterschiedlich sind und sich mit der Zeit ändern.

Wo dir das begegnet

  • Beim Ausfüllen eines Visum- oder Aufenthaltsantrags, der ein Mindestguthaben auf dem Konto oder ein monatliches Einkommen verlangt, das du nachweisen musst.
  • An der Passkontrolle, wo die Grenzbeamtin oder der Grenzbeamte vor der Einreise einen Geldnachweis oder ein Rückflugticket sehen möchte.
  • Beim Zusammenstellen und Übersetzen von sechs Monaten Kontoauszügen für einen Termin bei der Migrationsanwältin oder beim Konsulat.

In die Praxis umsetzen

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