Glossar
US LLC
Eine US Limited Liability Company ist eine flexible amerikanische Gesellschaftsform. Als Nichtansässiger ohne US-Aktivität zahlst du darauf oft keine US-Bundeseinkommensteuer direkt - der Gewinn ist aber meist dort steuerpflichtig, wo du tatsächlich lebst.
Eine Limited Liability Company ist eine der gängigsten Arten, in den USA ein Unternehmen zu führen. Sie trennt dein Privatvermögen vom Geld der Gesellschaft, und steuerlich ist sie meist transparent („pass-through“): Die LLC selbst zahlt keine Bundeseinkommensteuer, der Gewinn fließt an die Eigentümer, die ihn versteuern. Nichtansässige dürfen eine besitzen, weshalb sie in Nomaden- und Freelancer-Kreisen so häufig auftaucht.
Was sie beim Auswandern attraktiv macht, ist die Struktur, nicht irgendein Zaubertrick. Eine Single-Member-LLC im Besitz eines Nichtansässigen – ohne Personal, Büro oder weisungsgebundene Vertreter in den USA und ohne US-Quelleneinkünfte – schuldet häufig keine US-Bundeseinkommensteuer. Trotzdem bestehen Erklärungspflichten, und die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesstaat und Situation. Wer weltweit Dienstleistungen an Kunden verkauft und dabei im Ausland lebt, hat damit oft eine saubere, gut anerkannte Möglichkeit, Rechnungen zu stellen und bezahlt zu werden.
Hier ist der Haken, den viele übersehen: „keine US-Steuer“ heißt fast nie „keine Steuer“. Der Gewinn bleibt Einkommen für dich, und das Land, in dem du tatsächlich lebst und arbeitest, hat in der Regel den ersten Zugriff darauf. Wenn du in Deutschland wohnst, ist der heikle Punkt, von wo aus die Gesellschaft wirklich geführt wird. Steuerst du die LLC täglich vom Sofa aus, kann das Finanzamt annehmen, dass der Ort der Geschäftsleitung im Sinne von § 10 AO in Deutschland liegt; nach § 1 KStG wird die Gesellschaft dann hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und versteuert ihren Welteinkommensgewinn in Deutschland. Hinzu kommt die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG: Beherrschst du eine niedrig besteuerte Gesellschaft mit überwiegend passiven Einkünften, kann ihr Gewinn dir unmittelbar zugerechnet und in Deutschland besteuert werden, ganz gleich, ob du dir selbst etwas auszahlst. Dieselbe Logik trägt den Begriff der Betriebsstätte. Eine US LLC ist außerdem etwas völlig anderes als ein EU-Konstrukt über die e-Residency (Estland), mit der sie manchmal verwechselt wird.
Behandle die LLC also als einen Baustein eines Gesamtbilds, das von deinem Wohnsitzland aus stimmig sein muss – nicht aus US-Sicht. Bevor du irgendwo gründest, lohnt es sich, die Optionen gegen deinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt abzuwägen – ein Tool zum Gründen einer Firma im Ausland kann die Vor- und Nachteile nebeneinander zeigen. Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung – kläre die aktuellen Regeln mit den zuständigen Finanzbehörden oder einer qualifizierten Fachperson für grenzüberschreitende Fälle, denn das Ergebnis hängt stark von deinem Wohnsitz, deiner Tätigkeit und dem jeweiligen Bundesstaat ab.
Wo dir das begegnet
- Bei der Frage, wie du als Freelancer oder Remote-Gründer internationale Kunden abrechnest, während du außerhalb der USA lebst.
- Beim Eröffnen eines US-Geschäfts- oder Zahlungskontos (Stripe, Mercury, Wise), das nach einer EIN und deinen LLC-Daten fragt.
- Im Gespräch mit deinem Steuerberater im Wohnsitzland, der wissen will, ob du eine ausländische Gesellschaft beherrschst und wie deren Gewinn vor Ort zu besteuern ist.