Glossar
Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn du deine Steueransässigkeit aufgibst. Manche Staaten besteuern dann stille Reserven auf deinem Vermögen so, als hättest du am Tag des Wegzugs alles verkauft.
Wenn du ins Ausland ziehst und deinen bisherigen steuerlichen Wohnsitz aufgibst, winken dir manche Staaten nicht einfach hinterher. Sie behandeln deinen Wegzug als steuerpflichtigen Vorgang. Der Gedanke dahinter: Du könntest auch deshalb gehen, um künftig Steuern zu sparen, also will sich der Staat seinen Anteil an dem Wert sichern, der während deiner Zeit im Land aufgebaut wurde, bevor er das Recht verliert, dich zu besteuern.
In der Praxis trifft das meist die stillen Reserven, also nicht realisierte Wertzuwächse. Hältst du Anteile an einer Kapitalgesellschaft, eine Unternehmensbeteiligung oder andere Investments, die an Wert gewonnen haben, kann die Wegzugsbesteuerung so tun, als hättest du am letzten Tag deiner Ansässigkeit alles verkauft, und stellt dir den Buchgewinn in Rechnung. Du zahlst dann womöglich Steuer auf Geld, das nie auf deinem Konto gelandet ist. Ob sie greift und welche Vermögenswerte betroffen sind, hängt ganz vom jeweiligen Land ab, und oft davon, wie lange du dort gelebt hast, wie groß deine Beteiligung ist und wohin es als Nächstes geht.
Der Haken, den viele übersehen: Das Ganze hängt am Wechsel deiner Steueransässigkeit, nicht an deinem Aufenthaltstitel oder deinem Abflugdatum. Du kannst längst ausgereist sein und trotzdem zur Kasse gebeten werden, solange dich der Staat noch als ansässig betrachtet. Oder die Steuer wird genau in dem Moment ausgelöst, in dem er entscheidet, dass du deine Verbindungen wirklich gekappt hast, beurteilt wird das über Kriterien wie deinen Mittelpunkt der Lebensinteressen. Der Umzug in ein Land mit territorialer Besteuerung hebt eine Wegzugssteuer nicht auf, die du dem Herkunftsland bereits schuldest. Manche Staaten gewähren eine Stundung (du zahlst erst später, wenn du tatsächlich verkaufst), aber dafür musst du meist weiter Steuererklärungen einreichen oder eine Sicherheit stellen.
In Deutschland steckt der Kern in § 6 AStG, und die Details entscheiden über alles. Die Wegzugsbesteuerung greift, wenn du in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst und Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst, an der du innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt warst. Liegst du darunter, passiert beim Wegzug nichts. Liegst du darüber, behandelt das Finanzamt deinen Wegzug wie einen Verkauf zum gemeinen Wert und besteuert den Wertzuwachs, obwohl kein Cent geflossen ist. Wichtig dabei: Eine reine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet deine Steuerpflicht nicht. Entscheidend ist, ob du den Wohnsitz nach § 8 AO tatsächlich aufgibst, also die Umstände nicht mehr darauf schließen lassen, dass du die Wohnung beibehalten und benutzen wirst, und ob dein gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO endet.
Zur Zahlung kursiert eine veraltete Auskunft, die dich teuer zu stehen kommen kann. Die dauerhafte zinslose Stundung für Wegzüge innerhalb von EU und EWR gibt es nicht mehr; sie ist mit der Neufassung des § 6 AStG durch das ATAD-Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2022 entfallen. Heute gilt nach § 6 Abs. 4 AStG für alle Zielländer dasselbe: Auf Antrag kannst du die festgesetzte Steuer in sieben gleichen Jahresraten entrichten. Die Raten sind nicht zu verzinsen, dem Antrag wird aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung stattgegeben. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, die übrigen jeweils am 31. Juli der Folgejahre. Verkaufst du die Anteile oder tritt ein anderer im Gesetz genannter Vorgang ein, werden die offenen Raten sofort fällig.
Bevor du annimmst, du seist betroffen, oder eben sicher, prüfe deine konkrete Lage mit dem Rechner zum steuerlichen Wohnsitz und lies die offiziellen Hinweise deines Herkunftslands, in Deutschland etwa die Merkblätter des zuständigen Finanzamts oder des Bundeszentralamts für Steuern. Das hier ist allgemeine Information, keine Beratung; kläre deinen Fall vor jedem Schritt mit der offiziellen Quelle oder einer qualifizierten Fachkraft (etwa einem Steuerberater).
Wo dir das begegnet
- Du willst ein Land wie Deutschland, Frankreich, Kanada oder die USA verlassen, hältst dabei Gesellschaftsanteile oder eine Unternehmensbeteiligung, und stellst fest, dass schon der Wegzug selbst besteuert werden kann.
- Du liest auf der Website der Steuerbehörde (in Deutschland dem Finanzamt) das Kleingedruckte dazu, was mit deinen Investments passiert, sobald die Ansässigkeit endet.
- Du sitzt bei einer Steuerberaterin für grenzüberschreitende Fälle, die erst fragt, wie lange du dort gelebt hast und welche Vermögenswerte du hältst, bevor sie dir sagt, ob eine Stundung möglich ist.
Verwandte Begriffe
In die Praxis umsetzen
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Zuletzt geprüft:
Quellen
- Außensteuergesetz § 6: Besteuerung des Vermögenszuwachses, Absatz 2 mit sieben von zwölf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht, Absatz 4 mit sieben gleichen zinslosen Jahresraten in der Regel gegen Sicherheitsleistung (Gesetze im Internet)
- Einkommensteuergesetz § 17 Absatz 1 Satz 1: Beteiligung von mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre (Gesetze im Internet)
- Abgabenordnung § 8 und § 9: Wohnsitz sowie gewöhnlicher Aufenthalt, die über das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht entscheiden (Gesetze im Internet)
- Außensteuergesetz § 2: erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Wegzug in ein niedrig besteuerndes Gebiet (Gesetze im Internet)
Voymo bietet allgemeine Informationen, die dir bei der Organisation deines Umzugs helfen. Es ist keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung, prüfe vor jeder Entscheidung immer eine offizielle Quelle oder eine qualifizierte Fachperson.