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Belarus: Visa, Steuern & Lebenshaltungskosten

Belarus: ehrliche, belegte Schätzungen zu Einreise, Digitalnomaden-Visum, steuerlicher Ansässigkeit und Lebenshaltungskosten, passend zu deinem Pass.

Belarus: Visa, Steuern & Lebenshaltungskosten
Dein Reisepass

Vereinigtes KönigreichBelarus

Dein Umzug nach Belarus mit einem Pass aus Vereinigtes Königreich

  • BesuchenSchwerÜber den visumfreien Aufenthalt
  • NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
  • AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen

Beim Besuch

Visumfrei für bis zu 30 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.

Passgültigkeit: Die visafreie Regelung für 38 europäische Länder akzeptiert jedes gültige Reisedokument. Die separate 30-Tage-Regelung über Flughäfen verlangt dagegen einen Reisepass, der noch mindestens 90 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist.

Gut zu wissen: Die visafreie Regelung für Bürger von 38 europäischen Ländern gilt vorerst nur bis zum 31. Dezember 2026. Prüfe die Regeln also vor der Reise.

An der Grenze: Gültiges Reisedokument und Nachweis der Pflichtkrankenversicherung. Mit der Regelung für 38 europäische Länder reist du auf dem Straßen- oder Schienenweg ein, bleibst höchstens 30 Tage pro Besuch (90 als polnischer, litauischer oder lettischer Staatsbürger) und insgesamt höchstens 90 Tage im Kalenderjahr und darfst nicht nach Russland weiterreisen. Die 30-Tage-Regelung über Flughäfen gilt nicht für Flüge aus Russland. Wer sich vorübergehend im Land aufhält, muss sich innerhalb von zehn Tagen an seinem Aufenthaltsort registrieren, sofern keine Ausnahme gilt.

Remote arbeiten

Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.

Steuern und Ansässigkeit

Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr tatsächlich mehr als 183 Tage in Belarus aufgehalten hast. Solange die Zählung des laufenden Jahres das noch nicht entscheidet, gilt dein Status aus dem vorangegangenen Kalenderjahr (Steuergesetzbuch, Art. 17). Ansässige versteuern Einkünfte aus belarussischen und ausländischen Quellen, Nichtansässige nur Einkünfte aus belarussischen Quellen (Art. 196). Der Regelsatz liegt bei 13 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für die im Gesetzbuch aufgezählten Einkunftsarten 25 Prozent auf den Teil des Jahreseinkommens zwischen 350.000 und 600.000 BYN und 30 Prozent auf den Teil über 600.000 BYN (Art. 214). (Schätzung)

Das Vereinigte Königreich bestimmt die Steueransässigkeit mit dem Statutory Residence Test (Tage im Land plus deine Bindungen). Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf britische Einkünfte Steuern; wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.

In der Praxis

Währung: BYN. Lebenshaltungskosten: niedrig.

Gesundheit: Wer sich als ausländischer Staatsbürger vorübergehend in Belarus aufhält oder dort vorübergehend wohnt, braucht eine Pflichtkrankenversicherung: entweder eine belarussische Police von Belgosstrakh oder Beleximgarant oder eine ausländische Police, die während des gesamten Aufenthalts in Belarus gilt und mindestens 10.000 Euro abdeckt. Hast du keine und lehnst du den Abschluss an der Grenze ab, wird dir die Einreise verweigert.

Fahren: Hältst du dich vorübergehend in Belarus auf oder wohnst du dort vorübergehend, darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, der dem Wiener Übereinkommen von 1968 entspricht, auf Belarussisch oder Russisch ausgestellt ist oder von einer beglaubigten Übersetzung in eine der beiden Sprachen begleitet wird (Straßenverkehrsgesetz, Art. 5). Sobald du eine Daueraufenthaltserlaubnis hast, bleiben dir 90 Tage, um einen belarussischen Führerschein zu erwerben.

Quellen: Belarus MFA, visa free entry for European citizens · Belarus MFA, visa free travel via airports · Belarus MFA, medical insurance for foreign citizens · Belarus MFA, registration of foreign citizens · Tax Code of Belarus, General Part, art. 17 (National Legal Internet Portal, in Russian) · Tax Code of Belarus, Special Part, art. 196 and 214 (National Legal Internet Portal, in Russian) · Ministry of Taxes and Duties, income tax rates for 2026 (in Russian) · Road Traffic Law, art. 5 (National Legal Internet Portal, in Russian) · Official portal of the President of Belarus, visa free extension into 2026 · GOV.UK: tax on foreign income · HMRC: double-taxation treaties

Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.

Häufige Fragen

Belarus: Gibt es ein Digitalnomaden-Visum?
Kein eigenes Digitalnomaden-Visum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Belarus: Wann wird man steuerlich ansässig?
Steuerlich ansässig bist du, wenn du dich im Kalenderjahr tatsächlich mehr als 183 Tage in Belarus aufgehalten hast. Solange die Zählung des laufenden Jahres das noch nicht entscheidet, gilt dein Status aus dem vorangegangenen Kalenderjahr (Steuergesetzbuch, Art. 17). Ansässige versteuern Einkünfte aus belarussischen und ausländischen Quellen, Nichtansässige nur Einkünfte aus belarussischen Quellen (Art. 196). Der Regelsatz liegt bei 13 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für die im Gesetzbuch aufgezählten Einkunftsarten 25 Prozent auf den Teil des Jahreseinkommens zwischen 350.000 und 600.000 BYN und 30 Prozent auf den Teil über 600.000 BYN (Art. 214).
Belarus: Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?
Die Lebenshaltungskosten sind niedrig und die lokale Währung ist BYN. Betrachte alle Zahlen als Schätzungen.
Belarus: Braucht man eine Krankenversicherung?
Wer sich als ausländischer Staatsbürger vorübergehend in Belarus aufhält oder dort vorübergehend wohnt, braucht eine Pflichtkrankenversicherung: entweder eine belarussische Police von Belgosstrakh oder Beleximgarant oder eine ausländische Police, die während des gesamten Aufenthalts in Belarus gilt und mindestens 10.000 Euro abdeckt. Hast du keine und lehnst du den Abschluss an der Grenze ab, wird dir die Einreise verweigert.
Belarus: Darf man mit einem ausländischen Führerschein fahren?
Hältst du dich vorübergehend in Belarus auf oder wohnst du dort vorübergehend, darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, der dem Wiener Übereinkommen von 1968 entspricht, auf Belarussisch oder Russisch ausgestellt ist oder von einer beglaubigten Übersetzung in eine der beiden Sprachen begleitet wird (Straßenverkehrsgesetz, Art. 5). Sobald du eine Daueraufenthaltserlaubnis hast, bleiben dir 90 Tage, um einen belarussischen Führerschein zu erwerben.

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In die Praxis umsetzen

Zuletzt geprüft: 2026-10-04

Voymo bietet allgemeine Informationen, die dir bei der Organisation deines Umzugs helfen. Es ist keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung, prüfe vor jeder Entscheidung immer eine offizielle Quelle oder eine qualifizierte Fachperson.

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