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Schweiz: Visa, Steuern & Lebenshaltungskosten
Du ziehst in die Schweiz? Warum es kein Nomadenvisum gibt, die Regeln zur Steueransässigkeit, die echten Lebenshaltungskosten in CHF und EUR und die Einreisebasics.
Vereinigtes KönigreichSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Vereinigtes Königreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Das Vereinigte Königreich bestimmt die Steueransässigkeit mit dem Statutory Residence Test (Tage im Land plus deine Bindungen). Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf britische Einkünfte Steuern; wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · GOV.UK: tax on foreign income · HMRC: double-taxation treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Vereinigte StaatenSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Vereinigte Staaten
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Die USA besteuern ihre Staatsbürger auf das weltweite Einkommen, egal wo du lebst, du gibst also auch im Ausland weiter US-Steuererklärungen ab. Die Foreign Earned Income Exclusion und die Anrechnung ausländischer Steuern verhindern die Doppelbesteuerung.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · IRS: Foreign Earned Income Exclusion · IRS: tax treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
IndienSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Indien
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Indien besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; dein Status hängt von den in Indien verbrachten Tagen ab (in der Regel 182 oder mehr im Jahr). Als Nichtansässiger (NRI) zahlst du nur auf Einkünfte aus indischer Quelle Steuern, und das Doppelbesteuerungsabkommen verteilt den Rest.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Income Tax Department, India · India: Double Taxation Avoidance Agreements
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
DeutschlandSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Deutschland
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Deutschland besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; ansässig wirst du über einen verfügbaren Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf Einkünfte aus deutscher Quelle Steuern, und wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Germany: double-taxation agreements (BMF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
FrankreichSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Frankreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Frankreich besteuert dein weltweites Einkommen, solange dort dein Steuerwohnsitz (domicile fiscal) bleibt, grob gesagt wenn dein Haushalt, deine Hauptwohnung, deine Haupttätigkeit oder deine wirtschaftlichen Hauptinteressen in Frankreich liegen, ein bloßer Umzug ins Ausland reicht also vielleicht nicht. Sobald du dich anderswo wirklich niederlässt, zahlst du normalerweise nur noch Steuern auf Einkünfte aus französischen Quellen, und Doppelbesteuerungsabkommen verhindern die Doppelbelastung meist durch eine Freistellung oder eine Steueranrechnung, aber sieh alle Zahlen als Schätzwerte und prüfe deine Lage.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · impots.gouv.fr - Résidents de France · impots.gouv.fr - Les conventions internationales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
SpanienSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Spanien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Wenn Spanien weiterhin als dein Steuerwohnsitz gilt (grob gesagt 183 oder mehr Tage im Land pro Jahr oder wenn dort dein Lebens- und Einkommensmittelpunkt liegt), besteuert Spanien dein weltweites Einkommen zu den IRPF-Sätzen, also zählt meist auch das, was du im Ausland verdienst. Abgemildert wird das durch Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung sowie durch die Steuerbefreiung nach Artikel 7.p, die im Ausland geleistete Arbeit bis zu rund 60.100 Euro im Jahr freistellen kann, aber sieh jede Zahl als Schätzung und prüfe deinen Fall vor der Steuererklärung.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Agencia Tributaria: persona física residente en España · Agencia Tributaria: obtención de rentas extranjeras, reglas generales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
ItalienSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Italien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Italien behandelt dich in der Regel als steuerlich ansässig, wenn für den größten Teil des Jahres (etwa 183 Tage oder mehr) dein Wohnsitz, deine Familie oder deine Anmeldung im Melderegister dort liegen, und Ansässige zahlen Steuern auf ihr Welteinkommen, egal wo sie leben. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuern, oft über Italiens Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, damit dasselbe Einkommen nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Agenzia delle Entrate, Residence for tax purposes · Agenzia delle Entrate, Bilateral agreements to prevent double taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
KanadaSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Kanada
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Kanada besteuert dich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Reisepass, also schuldest du, solange dich die CRA noch als ansässig ansieht (Wohnung, Familie oder starke Bindungen bleiben dort), in der Regel kanadische Steuer auf dein Welteinkommen. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuer, oft ergänzt durch ein Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die genauen Beträge nur Schätzwerte sind, bis du deinen Fall prüfst.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Canada Revenue Agency, Determining your residency status · Department of Finance Canada, Tax treaties in force
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
AustralienSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Australien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Wenn du steuerlich in Australien ansässig bleibst, besteuert Australien in der Regel dein Welteinkommen, egal wo du lebst, wobei die Steueransässigkeit greift, sobald dein echtes Zuhause und deine Bindungen hier liegen (ein durchgehender Aufenthalt von rund 6 Monaten kann schon reichen). Um Doppelbesteuerung abzumildern, kannst du meist den Foreign Income Tax Offset für bereits im Ausland gezahlte Steuern geltend machen, begrenzt auf die australische Steuer auf dieses Einkommen, und Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls helfen, also nimm diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe deinen eigenen Fall.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Australian Taxation Office, Australian resident for tax purposes · Australian Taxation Office, International tax agreements (tax treaties)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
BrasilienSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Brasilien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Wenn Brasilien dich noch als Steuerinländer führt, meist ausgelöst durch ein Daueraufenthaltsvisum, ein Zeitvisum mit Arbeitsverhältnis oder rund 183 Tage im Land innerhalb von 12 Monaten, besteuert die Receita Federal dein Welteinkommen, du gibst also weiterhin die Jahressteuererklärung ab, egal wo du lebst. Die Entlastung gibt es wirklich, aber nur teilweise: Im Ausland gezahlte Steuer lässt sich in der Regel über ein Abkommen oder eine anerkannte Gegenseitigkeit auf die brasilianische Steuerschuld anrechnen, sodass die meisten Menschen dasselbe Einkommen nicht doppelt versteuern.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Receita Federal, Acordos para evitar a dupla tributação · Receita Federal, Imposto sobre a Renda da Pessoa Física (IRPF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
MexikoSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Mexiko
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Mexiko besteuert dein weltweites Einkommen, sobald du als steuerlich ansässig giltst, was meist bedeutet, dass dein Hauptwohnsitz oder dein Lebensmittelpunkt hier liegt (ganz grob können mehr als rund 183 Tage im Jahr den Ausschlag geben). Die gute Nachricht: Die Steuerbehörde SAT lässt dich bereits im Ausland gezahlte Einkommensteuer anrechnen, und Mexikos Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass dasselbe Geld normalerweise nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · SAT - Servicio de Administración Tributaria · SAT - Tratados en Materia Fiscal (para evitar la doble tributación)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
PhilippinenSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Philippinen
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Bleibst du steuerlich ansässiger Staatsbürger, besteuern die Philippinen dein Welteinkommen, doch sobald du wirklich im Ausland lebst und arbeitest, giltst du meist als nicht ansässiger Staatsbürger und zahlst nur auf Einkommen aus philippinischen Quellen Steuern. Die genaue Grenze hängt davon ab, wie lange du weg bist und welche Bindungen an die Heimat du hast, sieh die Angaben also als Schätzwerte, und eine Auslandssteueranrechnung kann bereits im Ausland gezahlte Steuer ausgleichen.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · BIR - Taxation of Foreign Source Income · BIR - Taxation of Non-Residents
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
NigeriaSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Nigeria
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Wenn Nigeria dich noch als ansässig einstuft, ungefähr 183 Tage oder mehr im Land in einem Jahr, oder du dort eine Wohnstätte, einen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder enge Familien- und Wirtschaftsbindungen behältst, wirst du in der Regel auf dein Welteinkommen besteuert, nicht nur auf das, was du in Nigeria verdienst. Meist gibt es eine Anrechnung ausländischer Steuern sowie die nigerianischen Doppelbesteuerungsabkommen, sodass bereits im Ausland gezahlte Steuer normalerweise auf deine nigerianische Rechnung angerechnet werden kann, aber sieh diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe vor der Abgabe die aktuellen Regeln.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · Federal Inland Revenue Service (FIRS) · FIRS - Tax Treaties and Related Matters
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
VietnamSchweiz
Dein Umzug nach Schweiz mit einem Pass aus Vietnam
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass sollte noch mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Die Grenzbeamten können einen Nachweis über Weiterreise, Unterkunft und ausreichende Geldmittel verlangen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter. (Schätzung)
Vietnam behandelt dich als Steuerinländer, sobald du etwa 183 Tage in einem Kalenderjahr (oder in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten) im Land bist oder dort einen festen Wohnsitz hast, und Steuerinländer zahlen auf ihr Welteinkommen progressive Steuersätze von rund 5 % bis 35 %; eine Auslandsverdienst-Freistellung gibt es nicht, doch Vietnams Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung verhindern meist, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: CHF. Lebenshaltungskosten: hoch.
Gesundheit: Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
Fahren: Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Quellen: State Secretariat for Migration (SEM), residence · State Secretariat for Migration (SEM), working in Switzerland as a non-EU/EFTA national · State Secretariat for Migration (SEM), free movement of persons Switzerland and EU/EFTA · State Secretariat for Migration (SEM), entry FAQ · Federal Act on Direct Federal Tax (DBG), art. 3 and 6 (Fedlex, German) · Federal Tax Harmonisation Act (StHG), art. 2 and 3 (Fedlex, German) · Federal Office of Public Health, compulsory health insurance · Road Traffic Licensing Ordinance (VZV), art. 42 (Fedlex, German) · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU, ETIAS travel authorisation · General Department of Taxation (Tổng cục Thuế) · GDT - Agreements for Avoidance of Double Taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Solltest du in die Schweiz ziehen?
Die Schweiz passt zu Menschen, die saubere Bergluft, sekundengenau abfahrende Züge und Gehälter wollen, die hoch genug sind, um die Preise erträglich zu machen. Der Haken sind genau diese Preise. Das ist eines der teuersten Länder Europas, schlicht und einfach. Wenn dir Sicherheit, Landschaft und eine Infrastruktur wichtig sind, die einfach funktioniert, und dein Einkommen mithält, machen es wenige Orte besser. Die Straßen sind ruhig, in den Seen kann man schwimmen und das öffentliche Verkehrsnetz erreicht Dörfer, von denen du noch nie gehört hast.
Wer sollte zweimal nachdenken? Jeder, der hofft, mit Ersparnissen anzureisen und die Arbeit später zu klären. Für Neuankömmlinge ist der Einstieg in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt langsam, und für Angehörige von Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten ist der legale Weg zum Bleiben eng. Wenn dein Plan von einer günstigen Landung oder einem schnellen Aufenthaltstitel für Fernarbeit abhängt, wird die Schweiz deine Geduld auf die Probe stellen. Der ehrliche Kompromiss: Du bekommst eines der lebenswertesten Länder der Welt, und du bezahlst für jedes bisschen davon.
Lebenshaltungskosten in der Schweiz
Die Schweiz liegt klar im oberen Bereich, und die Alltagszahlen bestätigen das. Ein komfortables Budget für eine Einzelperson landet realistisch bei rund 3.500 bis 5.500 CHF im Monat, als Schätzung, und in den großen Städten steigt das schnell. Da der Schweizer Franken und der Euro nahe der Parität gehandelt werden, kannst du diese Zahlen als ungefähr gleich in Euro lesen, auch wenn der genaue Kurs schwankt.
Die Miete ist der Posten, der wehtut. Eine Zweizimmerwohnung in Zürich oder Genf kann leicht 2.000 CHF oder mehr im Monat kosten, während kleinere Kantone wie Jura, Wallis oder die ländlichen Teile der deutschsprachigen Ostschweiz spürbar günstiger sind, manchmal eher bei 1.200 bis 1.500 CHF für etwas Vergleichbares. Wo du dich niederlässt, ändert die ganze Rechnung.
Die täglichen Kosten folgen demselben Muster. Eine einfache Mahlzeit im Restaurant kann 25 bis 35 CHF kosten, ein Monatsabo für den Nahverkehr liegt je nach Zone im zweistelligen Frankenbereich, und der wöchentliche Lebensmitteleinkauf für eine Person landet oft bei rund 80 bis 120 CHF. Nichts davon ist billig, aber Löhne und Qualität halten in der Regel mit. Behandle all diese Beträge als Schätzungen und prüfe sie anhand aktueller lokaler Inserate, bevor du dich festlegst.
Nomadenvisum und Einreise in die Schweiz
Wenn du einen EU- oder EFTA-Pass hast, erledigt die Personenfreizügigkeit den Großteil der Arbeit, und sich hier niederzulassen ist vergleichsweise unkompliziert. Für alle anderen ist der Weg schwerer. Die Schweiz hat kein Visum für digitale Nomaden. Wer während des Aufenthalts arbeitet oder länger als drei Monate bleibt, braucht eine Bewilligung des kantonalen Migrationsamts, und für Angehörige von Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten sind Arbeitsbewilligungen kontingentiert, hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten und wirklich schwer zu bekommen. Genau diese Kontingentrealität unterschätzen die meisten: Selbst mit einem Stellenangebot kann das Kontingent der Engpass sein.
Für kurze Aufenthalte vor jeder Bewilligung gehört die Schweiz zum Schengen-Raum, also gilt die 90-Tage-in-180-Regel. Führe einen laufenden Zähler, denn es ist leicht, unbemerkt zu überschreiten. Dein Reisepass sollte mindestens drei Monate über deine geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb und ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb, und die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben, prüfe also das EU-Portal, bevor du buchst. An der Grenze führe einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit und sei darauf gefasst, dass die Beamten einen Nachweis über Rückreise, Unterkunft und ausreichende Mittel verlangen.
Steueransässigkeit und die 183-Tage-Regel
Die Schweiz stützt sich nicht auf eine einzige 183-Tage-Grenze, wie es viele Länder tun. In der Regel wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, vorübergehende Unterbrechungen nicht mitgerechnet, mindestens 30 Tage bei bezahlter Arbeit oder mindestens 90 Tage ohne Arbeit bleibst. Ein Aufenthalt nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung zählt nicht. Sobald du eine dieser Schwellen überschreitest, besteuert die Schweiz dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland, und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer.
Auch die Besteuerung hat eine starke kantonale Note. Steuersätze und die Behandlung der Vermögenssteuer können sich zwischen etwa Zug und Genf stark unterscheiden, und die Gemeinde, in der du wohnst, legt ihre eigene Ebene obendrauf, sodass zwei Nachbarn ein paar Kilometer voneinander entfernt recht unterschiedliche Beträge schulden können. Wo du dich anmeldest, ist wirklich entscheidend. Nimm all das als Ausgangsschätzung, nicht als Urteil über deinen eigenen Fall. Fragen zu Ansässigkeit und Doppelbesteuerung werden schnell persönlich, also kläre das mit der kantonalen Steuerbehörde oder einem Berater, bevor du dich auf irgendeine Zahl verlässt.
Gesundheitsversorgung und Versicherung
In der Schweiz läuft die Gesundheitsversorgung über eine obligatorische private Krankenversicherung, nicht über einen kostenlosen staatlichen Dienst. Wer Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft die obligatorische Grundversicherung abschließen, auf Deutsch als KVG und auf Französisch als LAMal bekannt. Diese Deckung ist ein fester Monatsbetrag, den du von Tag eins an einplanen solltest, und sie ist getrennt von Miete und Alltagsausgaben.
Was machen Zuziehende und Nomaden eigentlich? Kurzzeitbesucher und Personen, die noch in ihrem Schengen-Fenster sind, tragen in der Regel eine Reisekrankenversicherung statt der obligatorischen Schweizer Police, da die Pflicht erst greift, sobald man Wohnsitz nimmt. Wenn du zum Bleiben kommst, vergleiche die Grundtarife früh, denn der Countdown beginnt in dem Moment, in dem du landest. Das System ist ausgezeichnet und die Rechnungen sind real, also plane für beides.
Geld, Bankkonto und Ankommen
Die Währung ist der Schweizer Franken, CHF, und Karten werden fast überall akzeptiert, auch wenn es hilft, etwas Bargeld für kleine Läden und Berghütten dabeizuhaben. Für die Eröffnung eines Bankkontos braucht man meist einen Adressnachweis und den Aufenthaltstitel oder die Anmeldung, also folgt sie eher dem Umzug, als dass sie ihm vorausgeht. Plane die Reihenfolge der Schritte: zuerst eine Wohnung, dann die Anmeldung, schließlich das Konto.
Die Konnektivität ist im ganzen Land stark, und eine eSIM ist der einfachste Weg, ab dem Moment der Landung online zu bleiben, bevor du einen lokalen Tarif regelst. Eine unscheinbare Sache, die du einplanen solltest, ist die Sprache. Die Schweiz hat deutsch-, französisch- und italienischsprachige Regionen, und wo du dich niederlässt, prägt den Alltag, die Behördengänge und wie weit dich ein wenig der Landessprache bringt. Wenn du fährst, kannst du als Besucher einen gültigen ausländischen Führerschein nutzen, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen (sonst nimm zusätzlich einen internationalen Führerschein mit), aber wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerschein, tausche deinen also vorher um.
Die Zahlen sind Schätzungen. Prüfe immer die unten verlinkte offizielle Quelle.
Häufige Fragen
- Schweiz: Gibt es ein Digitalnomaden-Visum?
- Kein eigenes Digitalnomaden-Visum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
- Schweiz: Wann wird man steuerlich ansässig?
- Steuerpflichtig wirst du, wenn du dich in der Schweiz mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhältst oder wenn du, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder mindestens 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit hier verweilst (DBG Art. 3; die Kantone wenden denselben Maßstab an, StHG Art. 3). Besteuert wird dann dein weltweites Einkommen, ausgenommen Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland (DBG Art. 6), und die Kantone erheben zusätzlich eine Vermögenssteuer. Wer nur zum Besuch einer Lehranstalt oder zur Pflege in einer Heilstätte hier ist, fällt nicht darunter.
- Schweiz: Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?
- Die Lebenshaltungskosten sind hoch und die lokale Währung ist CHF. Betrachte alle Zahlen als Schätzungen.
- Schweiz: Braucht man eine Krankenversicherung?
- Wer hier seinen Wohnsitz nimmt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft eine obligatorische Grundversicherung (KVG/LAMal) abschließen. Für Kurzaufenthalte solltest du eine Reisekrankenversicherung dabeihaben.
- Schweiz: Darf man mit einem ausländischen Führerschein fahren?
- Als Besucher darfst du mit einem gültigen ausländischen Führerschein fahren, wenn die Kategorien darauf in lateinischer Schrift stehen. Sonst nimm zusätzlich einen Internationalen Führerschein mit. Wenn du seit zwölf Monaten in der Schweiz wohnst, brauchst du einen Schweizer Führerausweis, tausche deinen also vorher um.
Wissenswerte Begriffe
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Mehr als der 183-Tage-Mythos: modelliere die Abkommensregeln und sieh, ob dich zwei Länder als steuerlich ansässig beanspruchen könnten.
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