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Glossar

Non-Dom-Status

Der Non-Dom-Status erlaubt es Steueransässigen eines Landes, bei ausländischen Einkünften und Gewinnen anders besteuert zu werden, weil ihr dauerhaftes Zuhause (Domizil) als anderswo gilt. Die Regeln unterscheiden sich stark je nach Land und ändern sich oft.

Das Domizil ist nicht dasselbe wie der Ort, an dem du lebst oder den größten Teil deiner Steuern zahlst. Es ist ein tiefer gehender Rechtsbegriff dafür, wo dein wahres, dauerhaftes Zuhause liegt — oft das Land, in das du hineingeboren wurdest oder in dem deine familiären Wurzeln sitzen. Manche Länder erlauben es Menschen, die dort leben, aber anderswo ihr Domizil haben, einen „Non-Domiciled“-Status zu beanspruchen, der ändern kann, wie ihre ausländischen Einkünfte und Gewinne besteuert werden.

Das wird vor allem dann relevant, wenn du das Land wechselst und Geld, Immobilien oder Unternehmen im Ausland behältst. In einem Non-Dom-System werden ausländische Erträge, die du außerhalb des Landes belässt, möglicherweise nur gering oder gar nicht besteuert, während Geld, das du ins Land bringst (also „remittierst“), normal versteuert wird. Genau diese Lücke ist der ganze Sinn der Sache — und das ganze Risiko. Sie hängt eng mit deiner Steueransässigkeit zusammen, denn in der Regel musst du irgendwo ansässig sein, um dort überhaupt den Non-Dom-Status beanspruchen zu können.

Der Haken, den viele übersehen: Non-Dom ist kein Freifahrtschein, und es ist nicht von Dauer. Viele Regime erheben nach einigen Jahren Aufenthalt eine jährliche Pauschale, deckeln den Vorteil oder lassen ihn ganz auslaufen — und mehrere Länder haben ihre Regeln in den letzten Jahren verschärft oder abgeschafft.

Wichtig für alle mit Bezug zu Deutschland: Einen Non-Dom-Status gibt es hier nicht. Wer einen Wohnsitz im Sinne von §8 AO hat — also eine Wohnung, die er beibehält und tatsächlich nutzen kann —, ist nach §1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig und damit auf sein Welteinkommen steuerpflichtig, Auslandseinkünfte eingeschlossen. Entscheidend ist, dass du diese Wohnung wirklich aufgibst: Die bloße Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet die Steuerpflicht nicht. Behältst du keine nutzbare Wohnung, kann ersatzweise der gewöhnliche Aufenthalt nach §9 AO greifen — in der Regel bei mehr als sechs Monaten am Stück im Inland.

Es unterscheidet sich zudem deutlich von einem System der territorialen Besteuerung, bei dem das Land ausländische Einkünfte für alle einfach ignoriert, sowie von einer befristeten Vergünstigung wie dem NHR-Regime, das für eine festgelegte Anzahl von Jahren gilt — unabhängig vom Domizil. Diese Dinge zu verwechseln ist ein häufiger und teurer Fehler.

Wenn du einen Umzug teilweise aus steuerlichen Gründen erwägst, verschaffe dir zuerst Klarheit über deine tatsächliche Ansässigkeitslage — ein Rechner für den steuerlichen Wohnsitz hilft dir zu sehen, wo du wahrscheinlich besteuert würdest, bevor du zu viel in irgendeine Non-Dom-Schlagzeile hineinliest. Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung — kläre die aktuellen Regeln mit der offiziellen Steuerbehörde des jeweiligen Landes oder einer qualifizierten Fachperson ab, denn Non-Dom-Regime ändern sich häufig und die Details unterscheiden sich von Land zu Land.

Wo dir das begegnet

  • Wenn du über das Vereinigte Königreich, Irland, Malta oder Zypern liest, während du vergleichst, wo du dich niederlassen willst — dort taucht der Begriff „Non-Dom“ am häufigsten auf.
  • Wenn du ein Formular zur Anmeldung von Wohnsitz oder Steuer ausfüllst, das nicht nur danach fragt, wo du lebst, sondern wo du dein Domizil hast.
  • Wenn du mit einem Steuerberater darüber sprichst, eine ausländische Mietimmobilie, ein Wertpapierdepot oder ein Unternehmen zu behalten, während du anderswo lebst.

In die Praxis umsetzen

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