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Österreich: Visa, Steuern & Lebenshaltungskosten
Du ziehst nach Österreich? Kein Nomadenvisum, die Wege über Aufenthalt und Selbstständigkeit, die Sechsmonatsregel, Lebenshaltungskosten und Finanzgrundlagen.
Vereinigtes KönigreichÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Vereinigtes Königreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Das Vereinigte Königreich bestimmt die Steueransässigkeit mit dem Statutory Residence Test (Tage im Land plus deine Bindungen). Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf britische Einkünfte Steuern; wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · GOV.UK: tax on foreign income · HMRC: double-taxation treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Vereinigte StaatenÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Vereinigte Staaten
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Die USA besteuern ihre Staatsbürger auf das weltweite Einkommen, egal wo du lebst, du gibst also auch im Ausland weiter US-Steuererklärungen ab. Die Foreign Earned Income Exclusion und die Anrechnung ausländischer Steuern verhindern die Doppelbesteuerung.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · IRS: Foreign Earned Income Exclusion · IRS: tax treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
IndienÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Indien
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Indien besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; dein Status hängt von den in Indien verbrachten Tagen ab (in der Regel 182 oder mehr im Jahr). Als Nichtansässiger (NRI) zahlst du nur auf Einkünfte aus indischer Quelle Steuern, und das Doppelbesteuerungsabkommen verteilt den Rest.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Income Tax Department, India · India: Double Taxation Avoidance Agreements
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
DeutschlandÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Deutschland
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Deutschland besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; ansässig wirst du über einen verfügbaren Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf Einkünfte aus deutscher Quelle Steuern, und wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Germany: double-taxation agreements (BMF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
FrankreichÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Frankreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Frankreich besteuert dein weltweites Einkommen, solange dort dein Steuerwohnsitz (domicile fiscal) bleibt, grob gesagt wenn dein Haushalt, deine Hauptwohnung, deine Haupttätigkeit oder deine wirtschaftlichen Hauptinteressen in Frankreich liegen, ein bloßer Umzug ins Ausland reicht also vielleicht nicht. Sobald du dich anderswo wirklich niederlässt, zahlst du normalerweise nur noch Steuern auf Einkünfte aus französischen Quellen, und Doppelbesteuerungsabkommen verhindern die Doppelbelastung meist durch eine Freistellung oder eine Steueranrechnung, aber sieh alle Zahlen als Schätzwerte und prüfe deine Lage.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · impots.gouv.fr - Résidents de France · impots.gouv.fr - Les conventions internationales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
SpanienÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Spanien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Wenn Spanien weiterhin als dein Steuerwohnsitz gilt (grob gesagt 183 oder mehr Tage im Land pro Jahr oder wenn dort dein Lebens- und Einkommensmittelpunkt liegt), besteuert Spanien dein weltweites Einkommen zu den IRPF-Sätzen, also zählt meist auch das, was du im Ausland verdienst. Abgemildert wird das durch Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung sowie durch die Steuerbefreiung nach Artikel 7.p, die im Ausland geleistete Arbeit bis zu rund 60.100 Euro im Jahr freistellen kann, aber sieh jede Zahl als Schätzung und prüfe deinen Fall vor der Steuererklärung.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Agencia Tributaria: persona física residente en España · Agencia Tributaria: obtención de rentas extranjeras, reglas generales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
ItalienÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Italien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Italien behandelt dich in der Regel als steuerlich ansässig, wenn für den größten Teil des Jahres (etwa 183 Tage oder mehr) dein Wohnsitz, deine Familie oder deine Anmeldung im Melderegister dort liegen, und Ansässige zahlen Steuern auf ihr Welteinkommen, egal wo sie leben. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuern, oft über Italiens Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, damit dasselbe Einkommen nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Agenzia delle Entrate, Residence for tax purposes · Agenzia delle Entrate, Bilateral agreements to prevent double taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
KanadaÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Kanada
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Kanada besteuert dich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Reisepass, also schuldest du, solange dich die CRA noch als ansässig ansieht (Wohnung, Familie oder starke Bindungen bleiben dort), in der Regel kanadische Steuer auf dein Welteinkommen. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuer, oft ergänzt durch ein Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die genauen Beträge nur Schätzwerte sind, bis du deinen Fall prüfst.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Canada Revenue Agency, Determining your residency status · Department of Finance Canada, Tax treaties in force
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
AustralienÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Australien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Wenn du steuerlich in Australien ansässig bleibst, besteuert Australien in der Regel dein Welteinkommen, egal wo du lebst, wobei die Steueransässigkeit greift, sobald dein echtes Zuhause und deine Bindungen hier liegen (ein durchgehender Aufenthalt von rund 6 Monaten kann schon reichen). Um Doppelbesteuerung abzumildern, kannst du meist den Foreign Income Tax Offset für bereits im Ausland gezahlte Steuern geltend machen, begrenzt auf die australische Steuer auf dieses Einkommen, und Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls helfen, also nimm diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe deinen eigenen Fall.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Australian Taxation Office, Australian resident for tax purposes · Australian Taxation Office, International tax agreements (tax treaties)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
BrasilienÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Brasilien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Wenn Brasilien dich noch als Steuerinländer führt, meist ausgelöst durch ein Daueraufenthaltsvisum, ein Zeitvisum mit Arbeitsverhältnis oder rund 183 Tage im Land innerhalb von 12 Monaten, besteuert die Receita Federal dein Welteinkommen, du gibst also weiterhin die Jahressteuererklärung ab, egal wo du lebst. Die Entlastung gibt es wirklich, aber nur teilweise: Im Ausland gezahlte Steuer lässt sich in der Regel über ein Abkommen oder eine anerkannte Gegenseitigkeit auf die brasilianische Steuerschuld anrechnen, sodass die meisten Menschen dasselbe Einkommen nicht doppelt versteuern.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Receita Federal, Acordos para evitar a dupla tributação · Receita Federal, Imposto sobre a Renda da Pessoa Física (IRPF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
MexikoÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Mexiko
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Mexiko besteuert dein weltweites Einkommen, sobald du als steuerlich ansässig giltst, was meist bedeutet, dass dein Hauptwohnsitz oder dein Lebensmittelpunkt hier liegt (ganz grob können mehr als rund 183 Tage im Jahr den Ausschlag geben). Die gute Nachricht: Die Steuerbehörde SAT lässt dich bereits im Ausland gezahlte Einkommensteuer anrechnen, und Mexikos Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass dasselbe Geld normalerweise nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · SAT - Servicio de Administración Tributaria · SAT - Tratados en Materia Fiscal (para evitar la doble tributación)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
PhilippinenÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Philippinen
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Bleibst du steuerlich ansässiger Staatsbürger, besteuern die Philippinen dein Welteinkommen, doch sobald du wirklich im Ausland lebst und arbeitest, giltst du meist als nicht ansässiger Staatsbürger und zahlst nur auf Einkommen aus philippinischen Quellen Steuern. Die genaue Grenze hängt davon ab, wie lange du weg bist und welche Bindungen an die Heimat du hast, sieh die Angaben also als Schätzwerte, und eine Auslandssteueranrechnung kann bereits im Ausland gezahlte Steuer ausgleichen.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · BIR - Taxation of Foreign Source Income · BIR - Taxation of Non-Residents
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
NigeriaÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Nigeria
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Wenn Nigeria dich noch als ansässig einstuft, ungefähr 183 Tage oder mehr im Land in einem Jahr, oder du dort eine Wohnstätte, einen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder enge Familien- und Wirtschaftsbindungen behältst, wirst du in der Regel auf dein Welteinkommen besteuert, nicht nur auf das, was du in Nigeria verdienst. Meist gibt es eine Anrechnung ausländischer Steuern sowie die nigerianischen Doppelbesteuerungsabkommen, sodass bereits im Ausland gezahlte Steuer normalerweise auf deine nigerianische Rechnung angerechnet werden kann, aber sieh diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe vor der Abgabe die aktuellen Regeln.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · Federal Inland Revenue Service (FIRS) · FIRS - Tax Treaties and Related Matters
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
VietnamÖsterreich
Dein Umzug nach Österreich mit einem Pass aus Vietnam
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über deine geplante Abreise hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Statt des Passstempels erfasst es Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild von Reisenden aus Drittstaaten bei Kurzaufenthalten. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb; die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben.
An der Grenze: Du brauchst einen gültigen Reisepass oder Ausweis. Besucher aus Drittstaaten müssen unter Umständen ausreichende Geldmittel, eine Weiterreise und eine Unterkunft nachweisen.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen. (Schätzung)
Vietnam behandelt dich als Steuerinländer, sobald du etwa 183 Tage in einem Kalenderjahr (oder in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten) im Land bist oder dort einen festen Wohnsitz hast, und Steuerinländer zahlen auf ihr Welteinkommen progressive Steuersätze von rund 5 % bis 35 %; eine Auslandsverdienst-Freistellung gibt es nicht, doch Vietnams Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung verhindern meist, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
Fahren: Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Quellen: Austrian Migration Portal (migration.gv.at) · Austrian Federal Ministry of Finance (BMF) - Taxation · Your Europe - Entry rules for non-EU nationals · European Commission - EHIC in Austria · Austria.info - Entry and customs regulations · Migration.gv.at: Red-White-Red Card for Self-employed Key Workers (macroeconomic benefit, EUR 100,000 investment example, AMS opinion, 24 months) · Migration.gv.at: temporary residence, general requirements (ASVG standard rate EUR 1,308.39 single, health insurance, accommodation) · NAG § 60: 'Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger', contract for a specific self-employed activity lasting more than six months · NAG § 11(2): every residence title needs accommodation and health insurance covering all risks and paying out in Austria · BAO § 26: Wohnsitz and gewöhnlicher Aufenthalt; unlimited liability always once the stay in Austria lasts longer than six months, reaching back to the first six months · EStG § 1: unlimited tax liability on all domestic and foreign income for anyone with a Wohnsitz or gewöhnlicher Aufenthalt in Austria · ASVG § 4 (compulsory insurance through employment) and § 16 (voluntary self-insurance for residents) · FSG § 23: non-EEA licences usable for six months after establishing residence, extendable by six months for stays of up to a year for work or training · European Commission, Migration and Home Affairs: Entry/Exit System, progressive start 12 October 2025, fully operational 10 April 2026 · European Commission, Migration and Home Affairs: ETIAS 'currently not in operation', start date to be announced several months ahead, fee EUR 20 · Schengen Borders Code (Regulation (EU) 2016/399) Article 6: passport valid at least three months after intended departure and issued within the previous 10 years · General Department of Taxation (Tổng cục Thuế) · GDT - Agreements for Avoidance of Double Taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Solltest du nach Österreich ziehen?
Österreich passt zu dir, wenn du Ordnung, saubere Luft und eine Stadt suchst, die in jedem Lebensqualitätsranking immer wieder ganz oben landet. Wien ist der naheliegende Anziehungspunkt. Die Verkehrsmittel sind pünktlich, die Bezirke lassen sich zu Fuß erkunden, die Kaffeehäuser sind eine Institution und die Alpen sind mit einer bequemen Zugfahrt erreichbar, wenn du mal vom Schreibtisch wegmusst. Es ist ein ruhiger, gut organisierter Ort zum Sesshaftwerden, und genau diese Ruhe ist für viele, die hierherziehen, der eigentliche Grund.
Wer sollte es sich zweimal überlegen? Jeder, der auf ein Schnäppchen aus ist, und jeder, der gegen Papierkram allergisch ist. Österreich ist ein Land mit mittlerem Kostenniveau, kein günstiges, deshalb muss das Budget vom ersten Tag an realistisch sein. Die Bürokratie ist gründlich und bewusst langsam. Anmeldung, Genehmigungen und Banktermine erfordern allesamt Geduld, und die ungeschriebene Regel lautet, dass die Dinge ordentlich statt schnell erledigt werden. Mit Englisch kommst du in Wien weit, besonders im Tech-Bereich und in der Gastronomie, aber Deutsch erledigt die Hauptarbeit, sobald du es mit einem Amt, einem Vermieter oder einer Ärztin zu tun hast. Plane ein, etwas zu lernen. Wenn ein stabiles, geordnetes, leicht förmliches Leben für dich ein Vorteil und kein Nachteil ist, bietet Österreich es dir reichlich.
Lebenshaltungskosten in Österreich
Sieh alles hier als grobe Orientierung, denn die Miete ist der entscheidende Faktor und schwankt stark je nach Stadt. Österreich liegt im mittleren Kostenbereich, und für eine alleinstehende Person macht die Wohnung den Großteil des Unterschieds zwischen einem knappen und einem bequemen Monat aus.
Die Miete in Wien ist der größte Kostenpunkt. Eine Zweizimmerwohnung im Zentrum oder in der Nähe kostet oft mehr als dieselbe Wohnung in Graz, Linz oder Innsbruck, und der Abstand wächst bei allem, was saniert oder nahe an einer U-Bahn-Linie liegt. Kleinere Städte und Universitätsstädte liegen deutlich darunter, was sich abzuwägen lohnt, wenn deine Arbeit vollständig ortsunabhängig ist und du nicht in der Hauptstadt sein musst. Der Alltag bewegt sich im mitteleuropäischen Bereich. Der Lebensmitteleinkauf ist vernünftig, wenn du bei den Diskontern einkaufst, Essengehen ist ein Genuss statt einer Selbstverständlichkeit, und die Kaffeehauskultur summiert sich leise auf, wenn du sie lässt. Der Lichtblick ist der Nahverkehr: Die Jahreskarte für den öffentlichen Verkehr in Wien ist für ihr ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis bekannt, und wenn du sie einmal hast, hörst du im Grunde auf, fürs Vorankommen zu bezahlen. Bau dein Budget zuerst um die Miete herum, dann fügt sich der Rest meist von selbst.
Visum und Einreise in Österreich
Wenn du einen Pass der EU, des EWR oder der Schweiz besitzt, genießt du Freizügigkeit und kannst einfach kommen und hier leben, ganz ohne Visum. Der Rest dieses Abschnitts gilt allen anderen.
In Österreich gibt es kein eigenes Visum für digitale Nomaden. Ortsunabhängig Arbeitende von außerhalb der EU haben in der Regel zwei Wege. Der erste besteht darin, innerhalb der Schengen-Kurzaufenthaltsgrenze von 90 Tagen je 180 Tage zu bleiben und Österreich als langen Besuch statt als Zuhause zu behandeln. Der zweite ist ein Aufenthaltstitel für Selbstständige, und davon gibt es zwei. Die Rot-Weiß-Rot-Karte für selbständige Schlüsselkräfte setzt voraus, dass deine Tätigkeit Österreich einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen bringt, etwa durch einen Transfer von mindestens 100.000 Euro Investitionskapital oder indem sie Arbeitsplätze schafft oder sichert; das Arbeitsmarktservice (AMS) prüft das, und die Karte wird für 24 Monate ausgestellt. Die Aufenthaltsbewilligung „Selbständiger“ nach § 60 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verlangt einen Vertrag über eine bestimmte selbstständige Tätigkeit, der länger als sechs Monate besteht. Jeder Aufenthaltstitel setzt außerdem ein regelmäßiges Einkommen mindestens in Höhe des ASVG-Richtsatzes voraus, 1.308,39 Euro im Monat für Alleinstehende, dazu eine Krankenversicherung, die alle Risiken in Österreich abdeckt, und eine ortsübliche Unterkunft. Schnell geht keiner der beiden Wege, also stell dich auf ein echtes Verfahren statt auf einen schnellen Stempel ein. Dein Pass sollte noch mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein.
Eine Änderung ist es wert, vor der Buchung bekannt zu sein. Das EU-Einreise- und Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 voll in Betrieb: Es ersetzt für Kurzaufenthaltsreisende von außerhalb der EU die Passstempel durch Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. ETIAS, die Reisegenehmigung für 20 Euro für visumfreie Reisende, ist noch nicht in Betrieb, und die EU will den Starttermin mehrere Monate vorher bekanntgeben. Bei der Ankunft können Besucher von außerhalb der EU außerdem nach einem Mittelnachweis, der Weiterreise und der Unterkunft gefragt werden, also halte sie griffbereit statt tief in einer Tasche vergraben.
Steuerliche Ansässigkeit und die Sechsmonatsregel
Österreich besteuert dein weltweites Einkommen, wenn du im Land einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Einen Wohnsitz hast du dort, wo du eine Wohnung innehast, und zwar unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst, sodass eine dir verfügbare Wohnung genauso ins Gewicht fallen kann wie der Kalender. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt in Österreich länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Es zählt die Dauer des Aufenthalts, nicht die Tage in einem Kalenderjahr, die Grenze kannst du also auch über den Jahreswechsel hinweg überschreiten.
Bevor du davon ausgehst, dass du die Grenze überschreitest oder nicht, prüfe deine eigene Lage anhand der offiziellen Quelle, denn diese Regeln hängen von Details ab, die von Fall zu Fall verschieden sind. Wenn du auch anderswo steuerlich ansässig bist, entscheidet meist ein Doppelbesteuerungsabkommen, wer was besteuert, aber nimm das als Anstoß zum Prüfen statt als feststehende Antwort. Zähle sorgfältig, führe Aufzeichnungen über deine Tage und hol dir Beratung, bevor du die Erklärung abgibst, nicht danach.
Gesundheitsversorgung und Versicherung
In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht einfach am Wohnen. Angestellte sind über ihren Job pflichtversichert, und die meisten Selbstständigen sind in ihrem eigenen Pflichtsystem versichert und zahlen ihre Beiträge selbst, also berücksichtige das sowohl im Budget als auch beim Papierkram. Lebst du hier ohne Pflichtversicherung, kannst du dich freiwillig versichern (Selbstversicherung nach § 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel verlangt außerdem eine Krankenversicherung, die alle Risiken abdeckt und in Österreich leistet.
Kurzfristig ist das Bild einfacher. Besucher aus der EU, dem EWR und der Schweiz können während eines Aufenthalts die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) für notwendige Behandlungen nutzen, während Reisende von außerhalb der EU vor der Ankunft eine private Absicherung abschließen sollten und nicht auf gut Glück anreisen sollten. Das öffentliche System ist solide und weit verbreitet, und viele Einwohner schließen zusätzlich eine private Versicherung ab, um schnellere Termine oder ein Einzelzimmer zu bekommen, doch das ist eine Vorliebe und keine Pflicht. Regle deine Absicherung früh, denn in Österreich setzen die Anmeldeschritte sie meist voraus.
Geld, Banken und Ankommen
Die Währung ist der Euro, sodass jeder, der aus einem anderen Teil der Eurozone kommt, sich den Umtauschärger komplett spart. Karten werden in den Städten akzeptiert, auch wenn Österreich stärker an der Bargeldgewohnheit festhält als manche Nachbarn, also trag etwas Bargeld bei dir für kleine Geschäfte, Märkte und das gelegentliche Café, das es noch bevorzugt.
Der Schritt beim Ankommen, der Neuankömmlinge überrascht, ist der Meldezettel, die Wohnsitzanmeldung, die du kurz nach dem Einzug an einer Adresse ausfüllst. Es ist eine Routineangelegenheit, aber wirklich wichtig, denn so vieles andere, die Eröffnung eines lokalen Bankkontos eingeschlossen, hängt meist davon ab, dass sie erledigt ist. Plane, dich früh anzumelden. Ein Konto bei einer traditionellen österreichischen Bank ist machbar, aber termingebunden und auf Deutsch ausgerichtet, sodass sich viele Neuankömmlinge in den ersten Wochen auf eine englischfreundliche Digitalbank stützen, während das lokale Konto Form annimmt. Fürs Telefon bringt dich eine lokale oder EU-eSIM noch am Tag der Ankunft online, ohne dass du einen Laden suchen musst. Und zur Sprache: In Wien kommst du mit Englisch zurecht, aber ein bisschen Deutsch glättet die Ämter, die Vermieter und die kleinen alltäglichen Momente, und die Einheimischen bemerken die Mühe.
Die Zahlen sind Schätzungen. Prüfe stets die unten verlinkte offizielle Quelle.
Häufige Fragen
- Österreich: Gibt es ein Digitalnomaden-Visum?
- Kein eigenes Digitalnomaden-Visum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
- Österreich: Wann wird man steuerlich ansässig?
- Nach § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bist du mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn du in Österreich einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. § 26 Bundesabgabenordnung (BAO) definiert den Wohnsitz als Wohnung, die du unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Unbeschränkt steuerpflichtig wirst du jedenfalls, sobald dein Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauert, und die Steuerpflicht erstreckt sich dann auch auf die ersten sechs Monate. Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts, nicht die Zahl der Tage im Kalenderjahr; die Frist kann also über den Jahreswechsel laufen.
- Österreich: Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?
- Die Lebenshaltungskosten sind mittel und die lokale Währung ist EUR. Betrachte alle Zahlen als Schätzungen.
- Österreich: Braucht man eine Krankenversicherung?
- In Österreich hängt die gesetzliche Krankenversicherung an der Arbeit, nicht am Wohnen: Unselbstständig Beschäftigte sind pflichtversichert (§ 4 ASVG), und wer hier wohnt und nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig selbstversichern (§ 16 ASVG). Jeder Aufenthaltstitel setzt einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz voraus, der in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 Abs. 2 NAG). Besucher aus EU/EWR und der Schweiz nutzen ihre EHIC, alle anderen brauchen eine private Absicherung.
- Österreich: Darf man mit einem ausländischen Führerschein fahren?
- Führerscheine aus EU und EWR werden anerkannt. Sobald du einen Wohnsitz in Österreich begründest, darfst du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat sechs Monate fahren; die Behörde verlängert die Frist auf Antrag um weitere sechs Monate, wenn du nachweist, dass du dich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht länger als ein Jahr in Österreich aufhältst (§ 23 Führerscheingesetz, FSG). Wer von außerhalb der EU zu Besuch kommt, sollte zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein dabeihaben.
Wissenswerte Begriffe
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Visum-Checker für Nomaden
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Mehr als der 183-Tage-Mythos: modelliere die Abkommensregeln und sieh, ob dich zwei Länder als steuerlich ansässig beanspruchen könnten.
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Nomaden-Versicherungs-Finder
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