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Slowakei: Visa, Steuern & Lebenshaltungskosten
Ehrlicher Leitfaden zum Umzug in die Slowakei als Remote-Arbeiter: Aufenthalt, Lebenshaltungskosten, Steuern, Gesundheit und Bankkonto, alles mit Quellen.
Vereinigtes KönigreichSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Vereinigtes Königreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Das Vereinigte Königreich bestimmt die Steueransässigkeit mit dem Statutory Residence Test (Tage im Land plus deine Bindungen). Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf britische Einkünfte Steuern; wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · GOV.UK: tax on foreign income · HMRC: double-taxation treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Vereinigte StaatenSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Vereinigte Staaten
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Die USA besteuern ihre Staatsbürger auf das weltweite Einkommen, egal wo du lebst, du gibst also auch im Ausland weiter US-Steuererklärungen ab. Die Foreign Earned Income Exclusion und die Anrechnung ausländischer Steuern verhindern die Doppelbesteuerung.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · IRS: Foreign Earned Income Exclusion · IRS: tax treaties
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
IndienSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Indien
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Indien besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; dein Status hängt von den in Indien verbrachten Tagen ab (in der Regel 182 oder mehr im Jahr). Als Nichtansässiger (NRI) zahlst du nur auf Einkünfte aus indischer Quelle Steuern, und das Doppelbesteuerungsabkommen verteilt den Rest.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Income Tax Department, India · India: Double Taxation Avoidance Agreements
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
DeutschlandSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Deutschland
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Deutschland besteuert Ansässige auf das weltweite Einkommen; ansässig wirst du über einen verfügbaren Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten. Als Nichtansässiger zahlst du in der Regel nur auf Einkünfte aus deutscher Quelle Steuern, und wo es eines gibt, regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Zielland, wer was besteuert.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) · Germany: double-taxation agreements (BMF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
FrankreichSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Frankreich
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Frankreich besteuert dein weltweites Einkommen, solange dort dein Steuerwohnsitz (domicile fiscal) bleibt, grob gesagt wenn dein Haushalt, deine Hauptwohnung, deine Haupttätigkeit oder deine wirtschaftlichen Hauptinteressen in Frankreich liegen, ein bloßer Umzug ins Ausland reicht also vielleicht nicht. Sobald du dich anderswo wirklich niederlässt, zahlst du normalerweise nur noch Steuern auf Einkünfte aus französischen Quellen, und Doppelbesteuerungsabkommen verhindern die Doppelbelastung meist durch eine Freistellung oder eine Steueranrechnung, aber sieh alle Zahlen als Schätzwerte und prüfe deine Lage.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · impots.gouv.fr - Résidents de France · impots.gouv.fr - Les conventions internationales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
SpanienSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Spanien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Wenn Spanien weiterhin als dein Steuerwohnsitz gilt (grob gesagt 183 oder mehr Tage im Land pro Jahr oder wenn dort dein Lebens- und Einkommensmittelpunkt liegt), besteuert Spanien dein weltweites Einkommen zu den IRPF-Sätzen, also zählt meist auch das, was du im Ausland verdienst. Abgemildert wird das durch Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung sowie durch die Steuerbefreiung nach Artikel 7.p, die im Ausland geleistete Arbeit bis zu rund 60.100 Euro im Jahr freistellen kann, aber sieh jede Zahl als Schätzung und prüfe deinen Fall vor der Steuererklärung.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Agencia Tributaria: persona física residente en España · Agencia Tributaria: obtención de rentas extranjeras, reglas generales
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
ItalienSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Italien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeEinfachFreizügigkeit, kein Nomadenvisum nötig
- AuswandernEinfachUnkomplizierter Aufenthalt
Beim Besuch
Hier genießt du Freizügigkeit: Du kannst ohne Visum leben, arbeiten und bleiben.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Italien behandelt dich in der Regel als steuerlich ansässig, wenn für den größten Teil des Jahres (etwa 183 Tage oder mehr) dein Wohnsitz, deine Familie oder deine Anmeldung im Melderegister dort liegen, und Ansässige zahlen Steuern auf ihr Welteinkommen, egal wo sie leben. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuern, oft über Italiens Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, damit dasselbe Einkommen nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Agenzia delle Entrate, Residence for tax purposes · Agenzia delle Entrate, Bilateral agreements to prevent double taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
KanadaSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Kanada
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Kanada besteuert dich nach dem Wohnsitz, nicht nach dem Reisepass, also schuldest du, solange dich die CRA noch als ansässig ansieht (Wohnung, Familie oder starke Bindungen bleiben dort), in der Regel kanadische Steuer auf dein Welteinkommen. Die Entlastung ist meist eine Steueranrechnung für bereits im Ausland gezahlte Steuer, oft ergänzt durch ein Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die genauen Beträge nur Schätzwerte sind, bis du deinen Fall prüfst.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Canada Revenue Agency, Determining your residency status · Department of Finance Canada, Tax treaties in force
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
AustralienSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Australien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Wenn du steuerlich in Australien ansässig bleibst, besteuert Australien in der Regel dein Welteinkommen, egal wo du lebst, wobei die Steueransässigkeit greift, sobald dein echtes Zuhause und deine Bindungen hier liegen (ein durchgehender Aufenthalt von rund 6 Monaten kann schon reichen). Um Doppelbesteuerung abzumildern, kannst du meist den Foreign Income Tax Offset für bereits im Ausland gezahlte Steuern geltend machen, begrenzt auf die australische Steuer auf dieses Einkommen, und Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls helfen, also nimm diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe deinen eigenen Fall.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Australian Taxation Office, Australian resident for tax purposes · Australian Taxation Office, International tax agreements (tax treaties)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
BrasilienSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Brasilien
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Wenn Brasilien dich noch als Steuerinländer führt, meist ausgelöst durch ein Daueraufenthaltsvisum, ein Zeitvisum mit Arbeitsverhältnis oder rund 183 Tage im Land innerhalb von 12 Monaten, besteuert die Receita Federal dein Welteinkommen, du gibst also weiterhin die Jahressteuererklärung ab, egal wo du lebst. Die Entlastung gibt es wirklich, aber nur teilweise: Im Ausland gezahlte Steuer lässt sich in der Regel über ein Abkommen oder eine anerkannte Gegenseitigkeit auf die brasilianische Steuerschuld anrechnen, sodass die meisten Menschen dasselbe Einkommen nicht doppelt versteuern.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Receita Federal, Acordos para evitar a dupla tributação · Receita Federal, Imposto sobre a Renda da Pessoa Física (IRPF)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
MexikoSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Mexiko
- BesuchenEinfachVisumfreie Einreise
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Visumfrei für bis zu 90 Tage. Reise mit einem Pass, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist, einem Rückflugticket und einem Nachweis, dass du für dich sorgen kannst.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Mexiko besteuert dein weltweites Einkommen, sobald du als steuerlich ansässig giltst, was meist bedeutet, dass dein Hauptwohnsitz oder dein Lebensmittelpunkt hier liegt (ganz grob können mehr als rund 183 Tage im Jahr den Ausschlag geben). Die gute Nachricht: Die Steuerbehörde SAT lässt dich bereits im Ausland gezahlte Einkommensteuer anrechnen, und Mexikos Doppelbesteuerungsabkommen sorgen dafür, dass dasselbe Geld normalerweise nicht zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · SAT - Servicio de Administración Tributaria · SAT - Tratados en Materia Fiscal (para evitar la doble tributación)
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
PhilippinenSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Philippinen
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Bleibst du steuerlich ansässiger Staatsbürger, besteuern die Philippinen dein Welteinkommen, doch sobald du wirklich im Ausland lebst und arbeitest, giltst du meist als nicht ansässiger Staatsbürger und zahlst nur auf Einkommen aus philippinischen Quellen Steuern. Die genaue Grenze hängt davon ab, wie lange du weg bist und welche Bindungen an die Heimat du hast, sieh die Angaben also als Schätzwerte, und eine Auslandssteueranrechnung kann bereits im Ausland gezahlte Steuer ausgleichen.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · BIR - Taxation of Foreign Source Income · BIR - Taxation of Non-Residents
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
NigeriaSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Nigeria
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Wenn Nigeria dich noch als ansässig einstuft, ungefähr 183 Tage oder mehr im Land in einem Jahr, oder du dort eine Wohnstätte, einen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder enge Familien- und Wirtschaftsbindungen behältst, wirst du in der Regel auf dein Welteinkommen besteuert, nicht nur auf das, was du in Nigeria verdienst. Meist gibt es eine Anrechnung ausländischer Steuern sowie die nigerianischen Doppelbesteuerungsabkommen, sodass bereits im Ausland gezahlte Steuer normalerweise auf deine nigerianische Rechnung angerechnet werden kann, aber sieh diese Zahlen als Schätzwerte und prüfe vor der Abgabe die aktuellen Regeln.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · Federal Inland Revenue Service (FIRS) · FIRS - Tax Treaties and Related Matters
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
VietnamSlowakei
Dein Umzug nach Slowakei mit einem Pass aus Vietnam
- BesuchenMittelVisum vorab erforderlich
- NomadeMittelKein Nomadenvisum, anderer Weg
- AuswandernMittelAufenthalt mit Auflagen
Beim Besuch
Du brauchst ein Visum, das du vor der Reise bei einem Konsulat beantragst. Plane vor: Stelle die Unterlagen zusammen, vereinbare einen Termin und rechne mit Bearbeitungszeiten.
Passgültigkeit: Pässe aus Nicht-EU-Staaten sollten nach deiner geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
Gut zu wissen: Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist am 12. Oktober 2025 gestartet und seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb. Es ersetzt den Passstempel für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Nicht-EU-Staaten. Die ETIAS-Reisegenehmigung (20 EUR) ist noch nicht in Betrieb. Die EU will den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekannt geben.
An der Grenze: Reisepass und, je nach Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, Nachweis ausreichender Mittel, einer Unterkunft, der Rückreise und des Aufenthaltszwecks.
Remote arbeiten
Kein eigenes Nomadenvisum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
Steuern und Ansässigkeit
Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung). (Schätzung)
Vietnam behandelt dich als Steuerinländer, sobald du etwa 183 Tage in einem Kalenderjahr (oder in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Monaten) im Land bist oder dort einen festen Wohnsitz hast, und Steuerinländer zahlen auf ihr Welteinkommen progressive Steuersätze von rund 5 % bis 35 %; eine Auslandsverdienst-Freistellung gibt es nicht, doch Vietnams Doppelbesteuerungsabkommen und eine Auslandssteueranrechnung verhindern meist, dass dasselbe Einkommen zweimal besteuert wird.
In der Praxis
Währung: EUR. Lebenshaltungskosten: mittel.
Gesundheit: Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
Fahren: Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
Quellen: Act 404/2011 on the Residence of Foreigners (Slov-Lex), sections 22, 31, 32 and 34 · Slovak Ministry of Interior, residence of foreigners (Pobyt cudzinca) · Slovak Ministry of Interior, Bureau of Border and Foreign Police · Income Tax Act 595/2003 (Slov-Lex), section 2 · Financial Administration of the Slovak Republic · Slovak Ministry of Interior, driving licences issued abroad · European Commission, European Health Insurance Card · EU Immigration Portal, self-employed worker in Slovakia · European Commission, Entry/Exit System (EES) · EU EES and ETIAS, travelling to Europe · General Department of Taxation (Tổng cục Thuế) · GDT - Agreements for Avoidance of Double Taxation
Schätzungen, keine Beratung. Prüfe es vor dem Handeln mit den offiziellen Quellen.
Solltest du in die Slowakei ziehen?
Die Slowakei ist einer der stillen Gewinner Mitteleuropas. Sie liegt im Schengenraum und in der Eurozone, sie grenzt an Österreich, Ungarn, Polen und Tschechien, und sie kostet deutlich weniger als ihre westlichen Nachbarn. Bratislava liegt nah genug an Wien für einen Tagesausflug, und Kosice im Osten gibt dir eine kleinere, günstigere Stadt mit echtem kulturellem Puls. Wenn du als Remote-Arbeiter eine gut angebundene europäische Basis ohne die Preise von Wien oder Prag suchst, verdient die Slowakei einen genauen Blick.
Die ehrliche Einschränkung: Das ist ein bürokratisches Land, in dem Englisch am Schalter nicht garantiert ist, und die Slowakei ist für digitale Nomaden weniger eine Plug-and-play-Szene als Lissabon oder Tiflis. Wenn dir niedrige Kosten und zentrale Lage wichtiger sind als eine große, fertige Nomaden-Community, dann passt es. Brauchst du dagegen ein schlüsselfertiges Visum und eine große englischsprachige Community, wäge es sorgfältig ab.
Ein Wort noch, falls du aus Deutschland kommst: Der eigentliche Startschuss für deinen Umzug ist nicht der Flug, sondern die Abmeldung deines Wohnsitzes beim Bürgeramt. Erst wenn du deine Wohnung in Deutschland aufgibst und weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt behältst, endet deine unbeschränkte Steuerpflicht dort. Mehr dazu weiter unten im Steuerabschnitt, aber denk früh daran, denn an diesem einen Behördengang hängt später vieles.
Lebenshaltungskosten in der Slowakei
Dein Budget hängt stark davon ab, wo du landest. In Bratislava kostet eine Einzimmerwohnung meist ungefähr 800 bis 850 € pro Monat, wobei zentrale Lagen wie die Altstadt, Nivy und das Ufer an der Eurovea die Miete über 1.000 € treiben und Bezirke wie Petrzalka oder Dubravka darunter liegen (Daten von Wise und Investropa, Anfang 2026). Kosice ist spürbar günstiger, dort liegen zentrale Einzimmerwohnungen oft unter dem, was Bratislava verlangt.
Für eine einzelne Person werden die gesamten monatlichen Ausgaben üblicherweise auf grob 1.300 bis 1.600 € geschätzt, Miete eingerechnet, auch wenn deine Zahl mit Stadt und Lebensstil schwankt (mehrere Lebenshaltungskosten-Vergleiche, 2026). Die Nebenkosten für eine mittelgroße Wohnung können ein spürbarer Posten sein, besonders im Winter, wenn die Heizung anläuft. Behandle jede Zahl hier als grobe Richtgröße und prüfe echte Inserate auf einem slowakischen Mietportal, bevor du dich bindest, denn die Mieten sind in Bewegung.
Digitales Nomadenvisum und Einreise in die Slowakei
Hier die schlichte Wahrheit: Ein eigenes digitales Nomadenvisum für die Slowakei gibt es nicht. Wenn du nach einem „Slovakia digital nomad visa” suchst, wirst du keine eigens gebaute Erlaubnis für Remote-Arbeit finden, wie Spanien oder Portugal sie anbieten.
Was stattdessen existiert, hängt von deinem Pass ab. EU- und EWR-Bürger haben Freizügigkeit und können einfach in der Slowakei leben und arbeiten, sie melden ihren Aufenthalt nach der Ankunft an, ganz ohne Erlaubnis. Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staatsangehörige brauchen einen befristeten Aufenthaltstitel, und der übliche Weg für einen selbstbestimmten Remote-Arbeiter ist die Erlaubnis für Gewerbe oder Selbstständigkeit. In der Praxis heißt das meist, dass du einen slowakischen Gewerbeschein (den zivnostensky list) beantragst und dich als selbstständig registrierst. Der befristete Aufenthalt zum Zweck der unternehmerischen Tätigkeit wird für drei Jahre erteilt (Gesetz 404/2011 über den Aufenthalt von Ausländern, § 22).
Eine offizielle monatliche Einkommensschwelle für Nomaden gibt es nicht. Das Gesetz legt stattdessen einen Finanznachweis für Einzelunternehmer fest: Mit dem Erstantrag musst du auf dem Geschäftskonto ein Guthaben von mindestens dem 20-Fachen des Existenzminimums nachweisen (§ 32), bei der Verlängerung steuerpflichtige Einkünfte aus dieser Tätigkeit für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum, die über der Schwelle liegen, ab der eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist (§ 34). Meist brauchst du außerdem ein einwandfreies Führungszeugnis, einen gültigen Reisepass, einen Nachweis der Unterkunft und einen Einkommensnachweis. Seit dem 1. Juli 2025 kannst du den Erstantrag nur noch persönlich bei einer slowakischen Botschaft im Ausland stellen, nicht bei der Fremdenpolizei in der Slowakei. Prüfe die aktuellen Anforderungen deshalb vor der Abreise beim slowakischen Innenministerium und bei dieser Botschaft, und verlass dich nie allein auf eine Blog-Zahl. Um zu prüfen, welcher Weg zu deiner Staatsangehörigkeit und Lage passt, nutze vor jeder Buchung Voymos Prüfer für das digitale Nomadenvisum.
Steuerlicher Wohnsitz und die 183-Tage-Regel
Verbringst du genug Zeit in der Slowakei, fängt das Steuersystem an, dich wahrzunehmen. Nach dem Einkommensteuergesetz (595/2003, § 2 Buchst. d) bist du steuerlich ansässig, wenn du in der Slowakei deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast, also eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben, oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig. Steuerlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nichtansässige nur auf Einkommen aus slowakischer Quelle.
Bei den Sätzen gelten nach § 15 des Einkommensteuergesetzes seit dem 1. Januar 2026 vier Stufen: 19 Prozent auf die Bemessungsgrundlage bis 43.983,32 €, 25 Prozent bis 60.349,21 €, 30 Prozent bis 75.010,32 € und 35 Prozent darüber. Das Gesetz legt diese Grenzen als Vielfache des Existenzminimums fest (284,13 € für 2026), sie verschieben sich also jedes Jahr. Selbstständige mit betrieblichen Einnahmen von höchstens 100.000 € im Jahr zahlen auf ihre betriebliche Bemessungsgrundlage stattdessen 15 Prozent, und der steuerfreie Grundbetrag von 5.966,73 € sinkt, sobald deine Bemessungsgrundlage 26.083,13 € übersteigt, so die Zahlen der slowakischen Finanzverwaltung für 2026. Weil die slowakische Steuer für Ausländer sowohl dieses System als auch die Regeln deines Heimatlandes berühren kann, und weil die 183-Tage-Zählung nur einer von mehreren Auslösern ist, plane nicht um eine einzige Zahl herum. Bilde deine Lage mit Voymos Realitäts-Check zum steuerlichen Wohnsitz ab und bestätige dann die aktuellen Steuerstufen und jede Tie-Breaker-Regel aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit einem slowakischen Steuerberater für grenzüberschreitende Fälle.
Wenn du aus Deutschland ziehst, ist hier der Punkt, an dem die Abmeldung wirklich zählt. Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland hängt nicht an deiner Staatsangehörigkeit, sondern an deinem Wohnsitz und deinem gewöhnlichen Aufenthalt (§ 1 EStG). Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist der praktische Auslöser: Sie ist dein Nachweis, dass du deinen deutschen Wohnsitz aufgegeben hast, und die Abmeldebescheinigung solltest du gut aufheben. Aber das Papier allein reicht dem Finanzamt nicht, denn es schaut auf die Substanz. Behältst du in Deutschland eine jederzeit nutzbare Wohnung, kannst du trotz Abmeldung weiter dort steuerpflichtig bleiben. Melde dich also nicht nur ab, sondern gib die Wohnung tatsächlich auf, sonst zahlst du am Ende in zwei Ländern. Diese Zahlen bewegen sich, und das ist keine Steuerberatung.
Gesundheitsversorgung und Versicherung
Die Slowakei betreibt ein öffentliches Krankenversicherungssystem über eine kleine Gruppe von Versicherern, allen voran die staatliche VsZP neben Dovera und Union. Wer legal ansässig und im öffentlichen System versichert ist, bekommt denselben Schutz wie slowakische Staatsbürger. Selbstständige zahlen direkt ein, und Hinweise für 2026 nennen einen monatlichen Mindestbeitrag für Selbstständige im Bereich von rund 110 bis 140 €, auf Basis einer Mindestbemessungsgrundlage, wobei deine tatsächliche Zahl vom Einkommen abhängt.
Bist du nur kurz aus einem anderen EU-Land zu Besuch, deckt deine Europäische Krankenversicherungskarte notwendige Behandlungen während des Aufenthalts ab, ersetzt aber keinen vollen Schutz, und sie übernimmt weder Privatbehandlung noch medizinischen Rücktransport. Viele Neuankömmlinge überbrücken die Lücke mit einer privaten oder internationalen Krankenversicherung, für einfache Privattarife oft mit rund 40 bis 80 € pro Monat beziffert, bis die öffentliche Anmeldung geklärt ist. Bestätige deinen genauen Beitrag und deine Berechtigung bei deinem gewählten slowakischen Versicherer.
Geld, Bankkonto und Ankommen
Ein slowakisches Konto zu eröffnen ist unkompliziert, sobald deine Unterlagen in Ordnung sind. Zu den wichtigsten Banken gehören Slovenska sporitelna, VUB Banka, Tatra Banka und CSOB, und sie verlangen meist einen Identitätsnachweis, einen Adressnachweis und, für Nicht-EU-Bürger, einen gültigen Aufenthaltstitel. Viele Nomaden halten für die Anfangszeit ein Mehrwährungskonto wie Wise oder Revolut und eröffnen ein lokales Konto erst nach der Aufenthaltsbewilligung, damit laufende Rechnungen und Einnahmen aus der Selbstständigkeit sauber über eine slowakische IBAN laufen.
Für die praktische Ankommensphase plane eher Zeit als nur Geld ein: Rechne mit Terminen vor Ort, Formularen auf Slowakisch und einem Schritt bei der Ausländerpolizei für Nicht-EU-Ansässige. Bring mehr Dokumentenkopien mit, als du für nötig hältst, und bestätige jede Anforderung vor deinem Termin an der offiziellen Quelle, denn Abläufe und Gebühren ändern sich.
Die Zahlen sind Schätzungen. Prüfe immer die offizielle Quelle.
Häufige Fragen
- Slowakei: Gibt es ein Digitalnomaden-Visum?
- Kein eigenes Digitalnomaden-Visum; üblich ist ein normaler Aufenthaltstitel.
- Slowakei: Wann wird man steuerlich ansässig?
- Steuerlich ansässig bist du in der Slowakei, wenn du dort deinen ständigen Aufenthalt oder einen Wohnsitz hast (eine Unterkunft, die nicht nur gelegentlich genutzt wird, mit der erkennbaren Absicht zu bleiben) oder wenn du dich im Kalenderjahr mindestens 183 Tage dort aufhältst, am Stück oder in mehreren Abschnitten, wobei jeder angebrochene Tag zählt (Einkommensteuergesetz 595/2003, § 2 Buchst. d). Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Wer nur zum Studium oder zur medizinischen Behandlung dort ist, wird nicht ansässig, und ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das Ergebnis ändern (Schätzung).
- Slowakei: Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten?
- Die Lebenshaltungskosten sind mittel und die lokale Währung ist EUR. Betrachte alle Zahlen als Schätzungen.
- Slowakei: Braucht man eine Krankenversicherung?
- Wer aus der EU oder dem EWR zu Besuch kommt, kann für notwendige Behandlungen die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Alle anderen und alle, die länger bleiben, sollten sich privat oder gesetzlich versichern.
- Slowakei: Darf man mit einem ausländischen Führerschein fahren?
- Führerscheine aus der EU und dem EWR werden anerkannt. Die Slowakei erkennt außerdem Führerscheine aus Vertragsstaaten der Straßenverkehrsübereinkommen von Genf (1949) oder Wien (1968) an, den Internationalen Führerschein aber nur zusammen mit dem nationalen. Wenn du mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat deinen Aufenthalt in der Slowakei nimmst, musst du nach 185 Tagen Aufenthalt innerhalb von 60 Tagen den Umtausch beantragen, sonst ist er in der Slowakei nicht mehr gültig.
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