Glossar
NIE-Nummer (Spanien)
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die persönliche Nummer, die Spanien Ausländern zuteilt, die dort wirtschaftlich, beruflich oder sozial etwas zu regeln haben. Sie identifiziert dich und dient meist als Steuernummer. Ein Recht, in Spanien zu leben, gibt sie dir nicht.
NIE steht für Número de Identidad de Extranjero. Es ist die Nummer, die Spanien dir als Ausländer gibt, damit die Behörden dich von allen anderen unterscheiden können. Spanien nennt sie persönlich, eindeutig und exklusiv: eine Nummer, nur deine, für jeden Kontakt mit der spanischen Verwaltung. Sie hat neun Zeichen. Vorn steht ein Buchstabe (erst X, dann Y und Z, als die früheren Serien aufgebraucht waren), es folgen sieben Ziffern, und am Ende steht ein Prüfbuchstabe.
Du brauchst sie, sobald du in Spanien etwas Offizielles mit wirtschaftlichem, beruflichem oder sozialem Hintergrund erledigst. Eine Immobilie kaufen oder mieten, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, dich als Selbstständiger anmelden, bestimmte Bankkonten eröffnen, in Spanien Steuern zahlen: In der Praxis geht nichts davon ohne NIE. Steuerlich behandelt die Agencia Tributaria die NIE eines Ausländers als seine NIF. Für die meisten ist die NIE damit schlicht ihre spanische Steueridentifikationsnummer, das Gegenstück zu deiner deutschen Steuer-ID.
So bekommst du sie
Den Antrag stellst du mit dem Formular EX-15. Dazu kommt der Nachweis, dass du die Gebühr über das Formular 790, código 012, bezahlt hast. In Spanien gehst du damit zur Policía Nacional, entweder in eine Oficina de Extranjería oder auf eine Polizeiwache, und begründest, wofür du die Nummer brauchst. Für die Entscheidung über einen eingereichten Antrag sieht die Polizei höchstens fünf Tage vor.
Vom Ausland aus läuft es über ein spanisches Konsulat, und jedes Konsulat regelt seine Termine selbst. Das Konsulat in London etwa nimmt den Antrag persönlich oder über einen bevollmächtigten Vertreter an und schreibt, dass die Nummer normalerweise nach etwa drei Wochen per E-Mail kommt.
In Spanien kostet eine auf Antrag zugeteilte NIE 9,84 €, festgelegt durch die Orden PJC/617/2025. Konsulate verlangen die Gebühr in Landeswährung (London nennt 8,65 £).
Von Deutschland aus
Wohnst du in Deutschland, richtet sich das zuständige Konsulat nach deinem Wohnort. Die Konsularabteilung der spanischen Botschaft in Berlin nimmt NIE-Anträge laut ihrem Merkblatt nur von Personen an, die ihren Erstwohnsitz nachweislich in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen haben. Für die anderen Bundesländer sind die spanischen Generalkonsulate in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München zuständig.
In Berlin brauchst du einen Termin, und jede Person kommt persönlich zu ihrem eigenen. Mitbringen musst du den Personalausweis mit aktueller Meldeadresse (oder Reisepass plus Meldebescheinigung), das EX-15 und das Formular 790. Bezahlt wird mit Karte, Bargeld nimmt die Botschaft nicht an. Soll jemand anderes den Antrag für dich stellen, verlangt sie eine notarielle Vollmacht mit Apostille. Die Bearbeitung in Spanien dauert laut Merkblatt etwa 2 bis 3 Wochen, die Bescheinigung kommt per E-Mail.
Wichtig, wenn du wirklich umziehst: Gehst du für mehr als 3 Monate nach Spanien, um zu arbeiten, zu studieren oder dort zu leben, beantragst du die NIE laut demselben Merkblatt zusammen mit der Eintragung ins spanische Ausländerzentralregister. Das machst du vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde in Spanien. Der Weg über das Konsulat in Deutschland passt vor allem für den Wohnungskauf, das Ferienhaus oder ein Erbe, während du in Deutschland wohnen bleibst.
NIE, TIE und DNI sind drei verschiedene Dinge
- NIE: eine Nummer, keine Karte. Sie identifiziert dich, sagt aber nichts über dein Aufenthaltsrecht.
- TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero): die Karte für Drittstaatsangehörige, die länger als sechs Monate bleiben dürfen. Sie belegt deinen legalen Status. Kommst du mit einem Langzeitvisum, beantragst du sie in der Regel innerhalb eines Monats nach der Einreise.
- DNI: der Personalausweis spanischer Staatsangehöriger. Ausländer bekommen keinen.
Eine NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis
Die Nummer erlaubt dir nicht, in Spanien zu leben. Das Konsulat in London sagt es deutlich: Sie identifiziert dich gegenüber jeder Ebene der spanischen Verwaltung, berechtigt dich aber nicht zum Aufenthalt in Spanien und beweist keinen Wohnsitz dort. Viele holen sich die NIE für den Wohnungskauf und halten ihren Status damit für geklärt. Das ist er nicht.
Wer legal dort leben will, braucht weiter einen Aufenthaltstitel oder ein Langzeitvisum. Ob du in Spanien Steuern zahlst, entscheiden die Regeln zur Steueransässigkeit, nicht die Nummer. Denkst du über Spanien nach, hilft dir unser Visa-Checker bei der Aufenthaltsfrage.
Das sind allgemeine Informationen, keine Beratung. Die Regeln unterscheiden sich je nach Fall und ändern sich oft. Kläre die Details deshalb mit der Policía Nacional, deinem spanischen Konsulat oder einer fachkundigen Person, bevor du handelst.
Wo dir das begegnet
- Beim Notar oder Makler, wenn du eine Immobilie kaufst oder mietest und deine NIE in den Vertrag muss.
- Bei einer spanischen Bank, wo die Filiale vor der Eröffnung eines Residentenkontos nach der Nummer fragt.
- Beim Jobstart oder bei der Anmeldung als autónomo, wenn Lohnabrechnung, Sozialversicherung oder Finanzamt sie in der Akte brauchen.
- In deinen spanischen Steuererklärungen, wo die NIE als NIF dient.
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Zuletzt geprüft:
Quellen
- Policía Nacional, Sede Electrónica: Zuteilung der NIE auf Antrag (Voraussetzungen, EX-15, tasa 790 código 012, Antragsstellen)
- BOE: Orden PJC/617/2025, Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen und Ausweisdokumente (NIE-Zuteilung, TIE)
- Spanisches Generalkonsulat London: NIE (berechtigt nicht zum Aufenthalt in Spanien)
- Agencia Tributaria: Aufbau der NIF für natürliche Personen (die NIE als NIF von Ausländern, neunstelliges Format)
- Spanische Botschaft in Ottawa: Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE), Aufenthalte über sechs Monate, Antrag innerhalb eines Monats nach der Einreise
- Spanische Botschaft Berlin, Konsularabteilung: Merkblatt NIE (nur Erstwohnsitz Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen; Termin, persönliches Erscheinen, Meldebescheinigung, Vollmacht mit Apostille, Bearbeitung ca. 2 bis 3 Wochen, Umzug über 3 Monate: Antrag in Spanien)
- Spanische Botschaft Berlin: Konsulate in Deutschland und ihre Amtsbezirke (Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München)
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